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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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#1
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Hallo,
ich habe von meinem Vermieter nach Unterschrift des Mietvertrages einen Satz Schlüssel bekommen. Da der Vermieter mit in meinem Haus wohnt behielt er einen Satz für sich zurück, obwohl ich ihn bat mir diesen auszuhändigen. Um mit ihm nicht aneinander zu geraten gab ich nach. Meine Frage: Darf der das, wenn ich darauf bestehe, den zweiten Satz Schlüssel ausgehändigt zu bekommen? |
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#2
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Hallo Allva,
also soweit ich weiß stehen jedem Vermieter zwei Satz Schlüssel zu. Natürlich macht es ggf. Sinn einen Satz davon beim Vermieter zu hinterlegen, falls mal etwas passiert, wie Verlust der Schlüssel oder du hast dich einfach mal ausgesperrt. Dennoch sollte es meiner Meinung nach deine Entscheidung sein, wo du diesen 2ten Satz hinterlegst. Sprich doch einfach mal mit deinem Vermieter, es gibt ja mehrere Optionen: 1. Der Vermieter händigt dir den 2ten Satz aus. 2. Der Vermieter behält einen Satz zurück, lässt diesen aber für dich nachmachen, damit du 2 Sätze hast. 3. Du machst dir auf eigene Rechnung einen Satz nach. Sollte dein Vermieter nicht einverstanden sein, so hast du das gute Recht dich an einen Anwalt oder Mieterverein zu wenden und dir professionellen Beistand zu suchen
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Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Vermieter weigert sich Schlüssel herauszugeben! | Chaoskruemel | Mietvertrag | 5 | 26.01.2009 22:49 |