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Vermietung möbilierter Zimmer in einer WG - wer muss Schäden durch Dritte versichern

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 17.11.2012, 20:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.11.2012
Beiträge: 1
Standard Vermietung möbilierter Zimmer in einer WG - wer muss Schäden durch Dritte versichern

Wenn man ein möbiliertes Zimmer in einer WG mieten will, welche Versicherungen muss man abschließen? Wenn das Zimmer nicht als Hauptwohnsitz dient.
Wer muß sich wie dagegen absichern, wenn Dritte Schäden
a) an der Wohnungstür
b) an der Zimmertür
hinterlassen? Z.B. durch versuchten Einbruch oder andere Sachbeschädigung.



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  #2  
Alt 18.11.2012, 09:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Vermietung möbilierter Zimmer in einer WG - wer muss Schäden durch Dritte versich

Für das Anmieten eines möblierten Zimmers sind genau genommen keine besonderen Versicherungen nötig. Vorteilhaft wäre aber eine Privathaftpflicht, die selbst verursachte Schäden reguliert. Solch eine Versicherung sollte eigentlich Standard sein.

Wenn Schäden an der Mietsache entstehen, ist der Verursacher in der Regel bekannt und muss haften. Bei Einbruch ist der Mieter des Zimmers außen vor, das ist dann Sache des Vermieters.
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Stichworte
haftpflichtversicherung, möbliertes zimmer, versicherung, wohngemeinschaft, zimmertür


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