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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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Vorgesehensweise zweite Abmahnung wegen Ruhestörung - Bitte um Hilfe
hallo, habe letztes jahr eine abmahnung wegen ruhestörung (musik) bekommen. darin hieß es die nachbarn haben da ich sehr oft sehr laut musik höre in einer nacht sogar die polizei gerufen. dies ist allerdings nie vorgekommen. polizei ist nie gekommen. auf die ersteabmahnung hatte ich leider nicht reagiert. jetzt habe ich die zweite wegen ruhestörung bekommen. desweitern hießn es darin, das des öfteren ein haschisch geruch aus dem balkon käme.
kann ich irgendwie dagegen vorgehen? da in der abmahnung. kein genaues datum, uhrzeit der ruhestörung drin steht. nur grund: ich höre sehr oft, sehr laute musik bis spät in die nacht. müssen die abmahnungen nicht eigentlich per einschreiben zugestellt werden? habe beide per post zugestellt bekommen. sind die überhaupt gültig wenn kein datum der ruhestörung drin steht und per normalen postweg kamen? bitte dringend um hilfe. vielen dank im vorraus. mfg |
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#2
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AW: Vorgesehensweise zweite Abmahnung wegen Ruhestörung - Bitte um Hilfe
Zitat:
Natürlich sollte eine Abmahnung schon einen konkreten Grund nennen und auch durch den Vermieter beweisbar sein. Aber ganz entscheidend ist die angedrohte Maßnahme. Wenn z.B. angedroht ist, dass im Wiederholungsfall eine Kündigung erfolgt, dann sollte man dies ernst nehmen - ob mündlich, auf dem Postweg oder per Einschreiben. In der Regel steht dort auch ein Termin zu dem das störende Verhalten einzustellen ist. Im Falle dieser für andere störenden Musikhörerei, könnte sich das im Stundenbereich bewegen. Insgesamt sollte man als Bewohner eines Wohnhauses doch auch anderen Bewohnern oder Nachbarn einige Rechte zugestehen. Vielleicht hilft die Aussage des Philosophen Immanuel Kant (1724-1804) : "Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt" oder auch: Die Rechte des einen enden da, wo die Rechte des anderen Beginnen. |
#3
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AW: Vorgesehensweise zweite Abmahnung wegen Ruhestörung - Bitte um Hilfe
hallo,
die abmahnungen kamen per normalem postweg ausgestellt vom vermieter, auf der steht zwar eine uhrzeit. 3 uhr nachts aber kein tag. und da steht nachbarn mussten auch die polzei rufen, die ist allerdings nie vorgekommen. kann ich bei dem widerruf den ich vorhabe zu schreiben, das ich gar keine erste abmahnung bekommen habe???? zumale da die auch per normaler post gekommen ist? die erste abmahnung (Bild Upload) Directupload.net - f4e8jttd.jpg kam vom mieter aus dem 4ten stock und die zweite von der nachbarin über mir. (Bild Upload) Directupload.net - i8e4cv7l.jpg meine nachbarin über mir kam auch ehrlich gesagt des öftern runter und hat mich schon häufig auf die lautstärke drauf hingewiesen, das ihre kleine tochter nachts aufgewacht ist. aber das eine mal, wovon die abmahnung denke ich auch kommt, ist sie nachts auch runter gekommen. kurz nach dem ich meinem besuch die türe öffnete stand sie vor der türe und ich konnte sie selbst von der durchaus eingehaltenen zimmerlautstärke zeigen. doch sie ließ sich von ihrer meinung nicht abbringen. darauf hin. das ich ihr sagte: hören sie das ist doch nicht zu laut. ging sie sauer wieder hoch und meinte sie rufe die polzei. ein paar tage darauf meinte sie, sie habe bei der polzei keinen erreicht. zudem haschisch geruch: einmal stand sie auch vor meiner türe und beschwere sich über ständig hoch steigendend dampf in ihre whg. darauf hin erklärte ich ihr das ich am kochen war und meine nudeln verkocht sind. ich bat sie herein um sie davon das sie sich davon überzeugen konnte und zeigete ihr den nudel topf. ich wohne in einem blockhoch haus in einer block siedlung in dem der haschisch geruch so ziehmlich aus jeder 3ten whg stamen könnte. ich rauche selbst kein cannabis aber der mieter unter mir kifft. wie soll ich das den klar stellen ohne jemanden anzu schwärzen? wielang ist die dauer das ich einen wiederspruch spreiben kann? wie soll der aussehen bzw be inhalten? habe keine guten deutsch und rechts kenntnisse. wäre sehr sehr denkbar für eure hilfe. vielen dank mfg |
#4
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AW: Vorgesehensweise zweite Abmahnung wegen Ruhestörung - Bitte um Hilfe
Anstatt sich um den Widerspruch Gedanken zu machen, sollten Sie sich besser um eine andere Wohnung kümmern. 2 Abmahnungen wegen nächlicher Ruhestörung vom Vermieter dürften reichen, um die fristlose Kündigung zu bekommen.
Anstatt zu schreiben, sollten Sie das Gespräch suchen und besser einmal mehr bitte sagen als nötig. Zeigen Sie sich reumütig und versprechen Sie, ab sofort den Begriff Zimmerlautstärke ernst zu nehmen. |
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Stichworte |
abmahnung, einschreiben, fristlose kündigung, kündigung, lärmbelästigung, ruhestörung |
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