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Vorzeitige Übergabe an Nachmieter

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 28.03.2013, 13:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.03.2013
Beiträge: 1
Standard Vorzeitige Übergabe an Nachmieter

Hallo!
Ich habe meine Wohnung zum 31.07. gekündigt, was mir auch zu diesem Termin bestätigt wurde. Es gibt auch schon eine Nachmieterin, die mir gesagt hat, dass sie auch gerne schon zum 01.06. einziehen könnte.
Nun zu meiner Frage:
Wenn die Nachmieterin den Mietvertag zum 01.08. unterschreibt, wir uns aber einigen, dass sie bereits ab 01.06. einziehen kann, wie und was muss ich mit dem Vermieter vereinbaren? Bzw. könnte man den Mietvertrag auch nachträglich vordatieren (natrülich im beiderseitigen Einverständnis)? Und wie verhält es sich mit den Reperaturen, die ich erledigen muss? Welche sind das überhaupt???
Schon mal vielen Dank für die Hilfe!



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  #2  
Alt 28.03.2013, 15:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Vorzeitige Übergabe an Nachmieter

Zitat:
wie und was muss ich mit dem Vermieter vereinbaren?
Sie vereinbaren einen Aufhebungsvertrag mit Ihrem Vermieter, in dem auch die Belange des Nachmieters festgehalten werden. Sie werden aus dem Vertrag zum 31.05. entlassen, das Mietverhältnis des Nachmieters beginnt am 01.06.

Zitat:
Und wie verhält es sich mit den Reperaturen, die ich erledigen muss? Welche sind das überhaupt???
Dazu gibt Ihnen Ihr Mietvertrag und der Zustand der Wohnung bei Auszug Auskunft. Beides ist mir nicht bekannt.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 29.03.2013, 06:33
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Vorzeitige Übergabe an Nachmieter

Zitat:
Ich habe meine Wohnung zum 31.07. gekündigt, was mir auch zu diesem Termin bestätigt wurde. Es gibt auch schon eine Nachmieterin, die mir gesagt hat, dass sie auch gerne schon zum 01.06. einziehen könnte.
Das einzige "Problem" wäre hier der Vermieter, denn dieser muss ja in jedem Fall auch zustimmen.

Man sollte mit der Nachmieterin zum Vermieter gehen und die Sachlage besprechen.
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Antwort

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Stichworte
aufhebungsvertrag, nachmieter, reparaturen, übergabe


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