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Waschmaschinenplatz

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 01.03.2014, 10:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.03.2014
Beiträge: 2
Standard Waschmaschinenplatz

Ich habe eine Abmahnung bekommen, weil meine Waschmaschiene im Keller steht, mit seperatem Anschluß (Wasseruhr,Steckdose auf meinen Kosten) Nun muss ich sie wegräumen, da es unerlaubt sei, und in das Badezimmer bauen. Aber es ist kein Platz. Einen Wasseranschluß befindet sich am Waschbecken. Im Mietvertrag ist nur Vermerkt, das ich um Erlaubniss fragen muss ,wenn ich die Waschmaschiene in der Wohnung aufbauen will. Muss ich jetzt eine neue Waschmaschiene kaufen? Bin noch nicht einmal sicher ob es in der Größe eine Waschmaschiene gibt?



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  #2  
Alt 02.03.2014, 12:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Waschmaschienenplatz

Zitat:
Im Mietvertrag ist nur Vermerkt, das ich um Erlaubniss fragen muss ,wenn ich die Waschmaschiene in der Wohnung aufbauen will.
Das ist Nonsens, denn die Benutzung einer Waschmaschine gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung und muss im Mietvertrag nicht explizit erwähnt werden. ES muss auch nicht im Mietvertrag erwähnt werden, dass Sie in Ihrer Wohnung/Küche kochen dürfen.
Zitat:
mit seperatem Anschluß (Wasseruhr,Steckdose auf meinen Kosten)
Solches eigenmächtiges Handeln sieht kein Vermieter gerne, warum haben Sie nicht um Erlaubnis angefragt?

Wo haben Sie die Maschine aufgestellt, in Ihrem Keller, oder in einem Gemeinschaftsraum?
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  #3  
Alt 02.03.2014, 18:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.03.2014
Beiträge: 2
Standard AW: Waschmaschienenplatz

Guten Tag Herr Regenmacher
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Es besteht in Bezug auf den Wasseranschluss und den Stromverbrauch im Keller ein Missverständnis. Natürlich habe ich die Waschmöglichkeit im Keller nicht eigenmächtig hergerichtet. Der Platz bestand schon und mit " auf meine Kosten " meinte ich, dass der Wasserverbrauch und der Stromverbrauch über meine Zähler läuft. Des Weiteren ist dieser Raum, in dem die Maschine steht offensichtlich ein Gemeinschaftsraum. Bei der Objektbegehung bei Vertragsabschluss wurde mir übrigens, leider nur mündlich, im Beisein von 3Personen, von der Vermieterin, auf meine Frage hin, ob ich die Maschine dort aufstellen darf, zugesagt, dies zu dürfen. Jetzt beruft sie sich darauf, dass dieser Raum nur als "Vorratsraum" benutzt werden darf, und ich "kein Recht " habe dort zu waschen. Die damals anwesenden Personen sind jedoch höchstwahrscheinlich nicht dazu in der Lage, diese Absprache, da mündlich zu bestätigen, da sie befangen sind. So stände Aussage gegen Aussage.
Ich habe mit einem Freund überlegt, Ihr vorzuschlagen, einen Schiedsmann mit ein zu beziehen, da es mir scheint ich bin hier einer Willkür unterworfen.
Einen Gruß an Sie und ich würde mich über weitere Antworten freuen
Hengst6311
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Stichworte
abmahnung, badezimmer, keller, strom, waschmaschine, wasseruhr

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