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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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#1
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Hallo zusammen...
Wir (meine Lebensgefährtin und ich) haben zum 31.05. gekündigt. Nun stehen die Wohnungsbesichtigungen an was eigentlich kein Problem darstellt. Sollte man meinen. Denn: den ersten Termin bekamen wir 14 tage vorher per post zugestellt. In dem Schreiben war auch gleich eine Woche später der 2. Besichtigungstermin genannt. Am erstgenannten (ein Samstag um 14 Uhr) konnten wir nicht. Da wir beide an diesem Tag zur Spätschicht mussten. Das haben wir auch gleich telefonisch mitgeteilt. Zum zweiten Termin (ein Freitag) habe wir uns Zeit genommen. Jetzt haben die Vermieter den zweiten Termin sehr kurzfristig umgelegt auf den nächsten Tag (also wieder Samstag). Wir haben uns für Freitag frei gehalten und den Samstag schon verplant. Das haben wir dann telefonisch mitgeteilt. Nun bekommen wir Post von deren Rechtsanwalt mit der Androhung Zutritt per Gericht erwirken zu wollen! -Uns ist klar das mehrere Besichtigungen durchgeführt werden. Von uns aus auch gerne 2mal die Woche -. Aber es muß doch mit uns ein Termin abgesprochen werden oder?? In diesem Schreiben vom RA steht auch: Sie haben aus Verzögerungsgründen die Kosten der Beauftragung des Unterzeichners zu tragen. (Also vom RA oder?) Meine Frage: muß ich diese Kosten vom Rechtsanwalt wirklich bezahlen??? Und wenn nein, wie muß ich mich schriftlich dagegen wehren? Ich hoffe es weiß darüber jemand bescheid und kann uns da helfen. Beste Grüße Barny |
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#2
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Hallo Barny,
hier finden Sie einen interesseanten Artikel zum Thema Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter: Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter - Mietrecht - Ratgeber Recht Dem ist auch zu entnehmen, dass Besichtigungen an Samstagen und Sonntagen Ihre Zustimmung benötigen. Des Weiteren sind die Terminabsprachen bei Wohnungsbesichtigungen für Nachmieter 4 Tage vorher zu treffen, angenommen beide Mieter sind berufstätig. Es ist aber auch zu beachten, dass Sie in der Pflicht sind, Besichitigungstermine zu ermöglichen, vornehmlich unter der Woche. Eine Verzögerung Ihrerseits kann ich dennoch nicht erkennen. Somit würde ich die Kosten für den Rechtsanwalt auch nicht tragen. Schließlich haben Sie den letzten Termin (Freitag) nicht platzen lassen und Termine am Wochenende bedürfen der Zustimmung. Teilen Sie Ihrem Vermieter mit, dass Sie gerne unter der Woche bereit sind Wohnungsbesichtigungen zu ermöglichen (z.B. ab 17 Uhr) und dem Rechtsanwalt, dass sie die Kosten nicht übernehmen werden. Viel Erfolg, Mietrecht Einfach
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#3
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Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Wir haben im Schreiben an die Vermieter bekannt gegeben das wir gerne in der kommenden Woche (Mo. - Fr.) von 15:00 - 19:00 Uhr zur Verfügung stehen. Früher geht aufgrund der Frühschicht nicht. Aber reicht es aus wenn ich deren RA schreibe dass ich seine Kosten nicht übernehmen werde? Ein schönes Wochenende zusammen... Beste Grüße Barny |
#4
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#5
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Hallo Regenmacher,
ebenfalls danke für die Antwort. Zu sagen wäre noch das der Rechtsanwalt auch gleichzeitig unser Vermieter ist. Und jetzt will er aus diesem besagten Schreiben 83 Euro haben. 1,30 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV (Streitwert 500 Euro) + Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen. Ich hab da nicht so das Problem mit. Aber meine Lebensgefährtin fühlt sich natürlich nun sehr unwohl wenn die Vermieter in der nähe sind. Beste Grüße Barny |
#6
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Ganz einfach ignorieren. Mit solchen Briefen macht der sich doch nur lächerlich.
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#7
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Okay, danke
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#8
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Hallo zusammen,
leider sind wir mit dem Thema Wohnungsbesichtigung noch nicht ganz durch. Wir haben in dieser Woche Frühschicht und deshalb ab 15 Uhr Zeit. Jetzt hat uns der Vermieter mitgeteilt das er die Interessenten zum Freitag 15 - 18 Uhr bestellt hat. Müssen wir uns jetzt 3 Stunden mit den Vermietern rumplagen am Freitag?? Ich hab so ca. mit einer Stunde gerechnet. Und die zweite Frage: muss uns der Vermieter auf Wunsch mitteilen wer zur Besichtigung kommt? Personenanzahl? Oder Namen? Beste Grüße Barny |
#9
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Hier finden Sie alle Informationen, die ihren Fall betreffen:
Mietrecht : Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter |
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Stichworte |
besichtigung, besichtigungstermin, nachmieter |
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