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Wohnung ohne Bodenbelag mieten

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 25.02.2013, 10:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.02.2013
Beiträge: 3
Standard Wohnung ohne Bodenbelag mieten

Hallo, wie ist es gesetzlich geregelt, muss ein Vermieter Bodenbelag in die Wohnung legen oder kann er auch ohne vermieten? Wäre nett wenn ich ein § bekommen könnte wo das steht.

Danke

MFG

Jasmin



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  #2  
Alt 25.02.2013, 11:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Bodenbelag

Zitat:
Wäre nett wenn ich ein § bekommen könnte wo das steht.
Solch einen Paragraphen gibt es nicht, weil man eine Wohnung stets so anmietet, wie man sie besichtigt. Und wenn der Vermieter keine Lust oder kein Geld für Laminat oder Teppichboden hat, dann sucht man sich eine andere Wohnung.
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  #3  
Alt 25.02.2013, 11:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.02.2013
Beiträge: 3
Standard AW: Bodenbelag

Hallo, genau das bräuchte ich irgendwie von der Gesetzeslage her wo das beschrieben ist das es da keine Vorschriften gibt.
Gibts das nicht irgendwo?
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  #4  
Alt 25.02.2013, 11:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Bodenbelag

Wenn es etwas nicht gibt, wo soll es dann geschrieben stehen.

Zum Beispiel: Ich kann von Ihnen nicht verlangen, dass Sie mir jeden Monat 100,00 Euro zahlen müssen. Also kann man das z.B. auch nicht im BGB nachlesen.
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  #5  
Alt 25.02.2013, 11:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.02.2013
Beiträge: 3
Standard AW: Bodenbelag

Hallo, bei mir ist das Problem folgendes...Habe nach 2 jahren suche keine passende bezahlbare Wohnung gefunden die in den Richtwerten des Jobcenters lagen.Bis mir dann ein Vermieter das Angebot gemacht hat das er die Wohnung Mietmäßig reduziert das es angemessen ist und dafür muss aber Bodenbelag selbst eingelegt werden. Habe daraufhin die Wohnung beim Jobcenter beantragt und die Kosten für Bodenbelag.Wohnung wurde genehmigt und als Antwort für den Bodenbelag habe ich bekommen das erst ein Hausbesuch erfolgen muss.Dies ist auch dann geschehen, welcher festgestellt hat das es wirklich der Tatsache entspricht das es gemacht werden muss, dann sollte ich Kostenvoranschläge einreichen.Habe ich auch getan. Nun kam aber als Ablehnungsgrund der Vermieter wäre für den Bodenbelag zuständig und nicht der Mieter laut Mietrecht...Ich muss denen ja jetzt irgendwie das gegenteil beweißen. Darum meine Frage
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  #6  
Alt 25.02.2013, 11:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Bodenbelag

Zitat:
Nun kam aber als Ablehnungsgrund der Vermieter wäre für den Bodenbelag zuständig und nicht der Mieter laut Mietrecht...
Die mögen vielleicht beim Jobcenter Ahnung vom Sozialrecht haben, aber die haben keinen blassen Schimmer vom Mietrecht. Wenn also das Jobcenter der Meinung ist, dass laut Mietrecht ein Bodenbelag vom Vermieter verlegt werden muss, dann sollen die Ihnen diese Stelle im BGB aufzeigen.

Darum noch einmal. Es ist zwar unüblich, dass eine Wohnung ohne Bodenbelag vermietet wird, aber es passiert jeden Tag X Mal, ohne dass es verboten ist.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 25.02.2013, 12:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nachtrag

Da laut Mietrecht keine Pflicht für den Vermieter besteht, für einen Bodenbelag zu sorgen, ist dieses Forum am Ende der Fahnenstange angelangt.

Was Ihnen laur SGB zusteht oder nicht, sollten Sie bitte in einem Sozialhilfeforum erfragen:

Index

Tacheles - Aktuelle Informationen zum Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Grundsicherung

Forum Sozialhilfe
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  #8  
Alt 25.02.2013, 19:11
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Bodenbelag

Zitat:
Zitat von oo0*0oo Beitrag anzeigen
Hallo, genau das bräuchte ich irgendwie von der Gesetzeslage her wo das beschrieben ist das es da keine Vorschriften gibt.
Gibts das nicht irgendwo?
Es gibt keine Vorschrift darüber, dass es keine Vorschrift gibt. Entweder es gibt Regelungen oder es gibt keine.

Zur Mindestausstattung einer Wohnung gehört nicht ein vom Vermieter verlegter Teppichboden o.ä. . Wenn das JC diese Meinung vertritt, dann soll es doch dem Vermieter diese Auflage machen.

Es wird ja niemand gezwungen zu mieten.
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