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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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#1
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Wohnung ohne Bodenbelag mieten
Hallo, wie ist es gesetzlich geregelt, muss ein Vermieter Bodenbelag in die Wohnung legen oder kann er auch ohne vermieten? Wäre nett wenn ich ein § bekommen könnte wo das steht.
Danke MFG Jasmin |
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#2
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AW: Bodenbelag
Zitat:
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#3
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AW: Bodenbelag
Hallo, genau das bräuchte ich irgendwie von der Gesetzeslage her wo das beschrieben ist das es da keine Vorschriften gibt.
Gibts das nicht irgendwo? |
#4
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AW: Bodenbelag
Wenn es etwas nicht gibt, wo soll es dann geschrieben stehen.
Zum Beispiel: Ich kann von Ihnen nicht verlangen, dass Sie mir jeden Monat 100,00 Euro zahlen müssen. Also kann man das z.B. auch nicht im BGB nachlesen. |
#5
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AW: Bodenbelag
Hallo, bei mir ist das Problem folgendes...Habe nach 2 jahren suche keine passende bezahlbare Wohnung gefunden die in den Richtwerten des Jobcenters lagen.Bis mir dann ein Vermieter das Angebot gemacht hat das er die Wohnung Mietmäßig reduziert das es angemessen ist und dafür muss aber Bodenbelag selbst eingelegt werden. Habe daraufhin die Wohnung beim Jobcenter beantragt und die Kosten für Bodenbelag.Wohnung wurde genehmigt und als Antwort für den Bodenbelag habe ich bekommen das erst ein Hausbesuch erfolgen muss.Dies ist auch dann geschehen, welcher festgestellt hat das es wirklich der Tatsache entspricht das es gemacht werden muss, dann sollte ich Kostenvoranschläge einreichen.Habe ich auch getan. Nun kam aber als Ablehnungsgrund der Vermieter wäre für den Bodenbelag zuständig und nicht der Mieter laut Mietrecht...Ich muss denen ja jetzt irgendwie das gegenteil beweißen. Darum meine Frage
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#6
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AW: Bodenbelag
Zitat:
Darum noch einmal. Es ist zwar unüblich, dass eine Wohnung ohne Bodenbelag vermietet wird, aber es passiert jeden Tag X Mal, ohne dass es verboten ist. |
#7
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AW: Nachtrag
Da laut Mietrecht keine Pflicht für den Vermieter besteht, für einen Bodenbelag zu sorgen, ist dieses Forum am Ende der Fahnenstange angelangt.
Was Ihnen laur SGB zusteht oder nicht, sollten Sie bitte in einem Sozialhilfeforum erfragen: Index Tacheles - Aktuelle Informationen zum Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Grundsicherung Forum Sozialhilfe |
#8
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AW: Bodenbelag
Zitat:
Zur Mindestausstattung einer Wohnung gehört nicht ein vom Vermieter verlegter Teppichboden o.ä. . Wenn das JC diese Meinung vertritt, dann soll es doch dem Vermieter diese Auflage machen. Es wird ja niemand gezwungen zu mieten. |
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bodenbelag |
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