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Wohnungsübergabe - Anwesenheitspflicht

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 16.09.2013, 20:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.09.2013
Beiträge: 1
Ausrufezeichen Wohnungsübergabe - Anwesenheitspflicht

Ein Kollege von mir schrint ziemlichen ärger mit seinem Verwalter zu haben
nun ist die Frage aufgekommen ob er bei der wohnungs abgabe
anwesend sein muss oder kann er sich von einem Versicherungsvertretet
vertreten lassen ??



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  #2  
Alt 17.09.2013, 08:05
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Wohnungsübergabe - Anwesenheitspflicht

Zitat:
Zitat von gelini42 Beitrag anzeigen
Ein Kollege von mir schrint ziemlichen ärger mit seinem Verwalter zu haben
nun ist die Frage aufgekommen ob er bei der wohnungs abgabe
anwesend sein muss oder kann er sich von einem Versicherungsvertretet
vertreten lassen ??
Natürlich kann man sich als Mieter vertreten lassen.
Dazu wäre aber eine entsprechende Vollmacht erforderlich.

Besser wäre sogar noch eine weitere Person als Zeugen dabei zu haben.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 11.10.2013, 13:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.10.2013
Ort: Berlin
Beiträge: 17
Standard AW: Wohnungsübergabe - Anwesenheitspflicht

Meines Wissens kann man sich Vertreten lassen.
Allerdings bin ich der Meinung, dass man doch persönlich dabei sein sollte, falls es nachträglich doch noch irgendwelche Sachen zum abklären gibt.
Mit Zitat antworten
Antwort

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Stichworte
auszug, vollmacht, übergabe


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