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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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Zweitschlüssel für Garage
Hallo
es ist folgende Sachlage vorhanden: Ich habe eine Garage in einem Garagenhof mit Stromanschluss gemietet. Der Stromzähler befindet sich bei jedem Mieter in der Garage. Ich habe in der Garage mein eigenes Türschloss eingebaut. Der Vermieter besteht auf darauf, dass ich sein Schliesssystem wieder einzubauen, weil er im Notfall aus Brandschutzgründen und zur Zählerablesung Zugang benötigt. Er hat einen Zweitschlüssel behalten ohne mich darüber zu informieren und hätte auch ohne eine Info an mich die Garage betreten. Meiner Meinung brauche ich dieser Aufforderung nicht nachkommen. Für Antworten wäre ich dankbar. Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von Rohrnetzmeister (27.03.2013 um 13:33 Uhr) Grund: Ergänzung |
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#2
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AW: Zweitschlüssel für Garage
Dieses Forum beschäftigt sich so gut es geht mit Mietrecht für Wohnraum. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie den Schlüssel nicht abgeben müssen, dann machen Sie es einfach nicht.
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#3
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AW: Zweitschlüssel für Garage
Zitat:
In einem Schadensfall, der das gewaltsame öffnen des Garagentores erfordert, könnten der Garagenmieter für die anfallenden Kosten aber dann zur Kasse gebeten werden. Hier hilft man sich, wenn man einen Zweitschlüssel an eine Person seines Vertrauens übergibt und dem Vermieter dessen Anschrift nennt. Zum Ablesen des Stromes müsste der Vermieter mit dem Mieter einen Termin absprechen. |
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Stichworte |
garage, schlüssel, strom, stromzähler |
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