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#1
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Kosten für Notheizung auf Mieter umlegbar?
Hallo zusammen
Seit einer Woche ist in dem Mehrfamilienhaus in dem auch ich wohne die Heizungsanlage kaputt und es läuft seitdem eine ziemlich kostenintensive Notheizung, wie lange noch kann ich nicht sagen. Kann der Vermieter die Stromkosten und Miete der Notzeizung auf uns Mieter übertragen? Und müssen wir Mieter eine neue Heizungsanlage anteilig mitbezahlen? Wäre toll, wenn jemand die Fragen beantworten kann LG Tinchen1 |
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#2
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AW: Notheizung
Die Kosten der "Notheizung" ist allein Angelegenheit des Vermieters und mit der neuen Heizung oder einer Reparatur haben wiederum die Mieter nichts zu tun.
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#3
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AW: Notheizung
Zitat:
LG Tinchen1 |
#4
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AW: Notheizung
Sagen Sie ihm, dass alle Mieter einen Grund hätten, die Miete zu mindern, es aber nicht tun. Dann muss er auch die Notheizung und den Stromverbrauch übernehmen. Und diese Beträge wird er sicherlich einer seinen Versicherungen in Rechnung stellen.
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#5
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AW: Notheizung
Zitat:
LG Tinchen1 |
#6
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AW: Notheizung
Warum haben Mieter ein Recht, die Miete zu mindern, wenn der Vermieter doch sicherstellt, dass durch eine Notheizung die vereinbarten Leistungen erfüllt werden?
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Stichworte |
heizkosten, nebenkosten, notheizung, umlagefähig |
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