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Schönheitsreparaturen bei Auszug

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 16.07.2009, 17:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.07.2009
Beiträge: 6
Standard Schönheitsreparaturen bei Auszug

Hallo liebes Mietrecht-Forum,

ich habe in meinem Mietvertrag auch diese Schönheitsklausel z.B. Küche alle 3 Jahre usw.
Beim Einzug im Nov 06 haben wir die ganze Wohnung renoviert, mehr saniert als renoviert und es sind dabei über 3.000,- € an Kosten angefallen - es waren rosa, orange und gelbe Tapeten an den Wänden, elektrische Kabel mussten anständig und neu gelegt werden (Steckdosen waren nicht in Ordnung), wir haben auf unsere Kosten die alten Apothekerwandschränke per Containerdienst entsorgt (die waren 40 J. alt und wirklich nicht gemütlich), ein neues Fenster und eine Balkontür eingebaut, da diese schon mehr als alt waren, das Bad neu verfließt inkl. Sanitäreinbauten (wobei uns unsere Vermieterin 1000,-€ pauschal dazu gab), Wände mussten anständig verspachtelt werden, wir durften auch eine Wand rausreißen und natürlich alles auf unsere Kosten verspachteln usw., natürlich musste jeder Raum tapeziert werden, der Balkon war offen und ohne Sichtschutz, sodass wir diesen rundum mit Paneele verkleidet haben (immerhin 30 qm²), Fenster streichen und und und.... (ich habe Bilder vom Zustand beim Einzug und nach der Renovierung gemacht und fest gehalten)! Die Belege der Renovierungskosten habe ich zum Größten Teil auch noch!
Im Mietvertrag steht, dass bei Beendigung des Mietverhältnisses der Mieter die Wohnung nach Weisung des Vermieters in fachgerecht renoviertem Zustand zu übergeben hat. Der Bodenbelag (PVC) sei neuwertig und bei Auszug hat der Mieter einen vergleichbaren oder höherwertigen Bodenbelag in ebensolchem Zustand zu hinterlassen.
Nun hat dieser PVC nach fast 3 Jahren natürlich auch seine Gebrauchsspuren hinterlassen. Müssen wir diesen wirklich überall (180 qm²) erneuern und die Wohnung, obwohl wir sie selber und auf unsere Kosten renoviert/saniert haben, beim Auszug noch mal renovieren? Haben wir eine Chance die Wohnung "besenrein" verlassen zu dürfen ohne noch einmal zusätzliche Kosten zu haben?

Liebe Grüße

Kira7



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  #2  
Alt 17.07.2009, 19:02
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Schönheitsreparaturen bei Auszug

Hallo Kira,

also ich sehe das nicht ganz so eng. Diese Klausel bzgl. der 3 Jahre ist gültig, bezieht sich aber meines Wissens nach nur auf das Streichen der Räume und keine vollständige Renovierung.

Hier gilt folgende Gesetzgebung als abgesegnet:

Malerarbeiten:
  • Alle 3 Jahre: Küchen, Bäder und Duschen.
  • Alle 5 Jahre: Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten
  • Alle 7 Jahre: Andere Nebenräume (Türen, Fenster)

Deshalb würde ich mir über eine komplette "Renovierung" nicht den Kopf zerbrechen. Und in Sachen PVC: Was für eine Haltbarkeit hat so ein Boden? Vielleicht 15 oder 20 Jahre, bis er wirklich unansehnlich wird? Da sind 3 Jahre nun wirklich keine Ewigkeit.

Ich schlage folgendes vor:
Wenn es zum Auszug kommt, dann macht die Wohnung besenrein. Besenrein bedeutet soviel wie ausgefegt. Solltet Ihr an manchen Stellen Eure Zweifel haben, dann bessert diese zusätzlich aus.
Dann erfolgt die Übergabe mit Protokoll. Wenn der Vermieter etwas auszusetzen hat, dann wird er es Euch schon sagen.
Und spätestens dann sollte man gegenüber dem Vermieter den Vergleich zwischen dem Zustand der Wohnung bei Einzug und dem Zustand der Wohnung bei Auszug ziehen. Das könnte zusätzlich die Augen öffnen.

Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht Einfach
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  #3  
Alt 18.07.2009, 07:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.07.2009
Beiträge: 6
Standard AW: Schönheitsreparaturen bei Auszug

Hallo und vielen Dank für den Tipp!

Das ist auch unser Plan, die Wohnung "besenrein" zu verlassen, daher bin ich für die Bestätigung durch euren Tipps dankbar. Ich hatte nur Bedenken, da im Mietvertrag der Punkt wegen dem PVC extra eingetragen ist. In Zukunft werden wir uns einen Mietvertrag viel genauer durchlesen und vorab abklären, was ich jedem, der eine neue Wohnung bezieht, nur raten kann. Man unterschreibt viel zu schnell, nur weil man die Wohnung unbedingt haben will.

Vielen Dank noch mal, ihr seid klasse!

Liebe Grüße

Kira7
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  #4  
Alt 18.07.2009, 15:12
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Schönheitsreparaturen bei Auszug

Hallo Kira,

diesen Hinweis kann ich nur bekräftigen! Bevor man ein Mietverhältnis eingeht sollte der Mietvertrag immer gründlich gelesen werden, um spätere "böse" Überraschungen zu vermeiden!


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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