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Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw.

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Energieberater und die Modernisierung

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 30.07.2015, 03:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.07.2015
Ort: NRW
Beiträge: 4
Frage Energieberater und die Modernisierung

Hallo zusammen,

vorab - wie ihr seht bin ich ein blutiger Anfänger was das Forum betrifft, für evtl. Fehler übernehme ich keine Gewähr

Zu meiner Situation:

Ausschließlich in meiner Mietwohnung im EG (2 Familienhaus, 1. OG vom Vermieter selbst bewohnt) wurden Anfang des Jahre die kompletten Fenster und Türen getauscht (Instandsetzung der alten Holzfenster nicht möglich da Rahmen verzogen etc).


Nun erhielt ich vom Vermieter die Rechnung anhand der er nun die Kosten der Mieterhöhung für die neuen Kunststoffenster wie folgt zugrunde gelegt (der Einfachheit halber mit fiktiven Beträgen):


Lieferung und Einbau der Fenster:

7 Segmente á 500,- (=3500,-)

Rolladentraverse, Abtransport etc: 2000,-
Montagekosten: 1900,-

Kosten für Bodentiefe Türelemente ("Regenablaufgitter"): 2300,-
Kosten für den Beratungsaufwand des Energieberaters: 670,-

gesamter berücksichtungsfähiger Aufwand: 10 370,-
zzgl. Mwst: 12 340,-

abzüglich bewilligter Zuschuß: 1000,-
Basisbetrag für die Berechnung der Mieterhöhung: 11 340,-

angeblich umlagefähige Modernisierungskosten: 1247,-
------------------------------------------------------------------------

Soviel zum Istzustand :-)


Nachdem ich bei einigen Punkten im Netz bereits fündig geworden bin stellen sich mir trotzdem noch ein paar Fragen inwieweit insbesondere folgende Kosten umlagefähig sind:

a) 1900,- Montagekosten
b) 2300,- Bodentiefe Türelemente
c) 670,- Beratung durch den Energieberater


Leider bin ich kein großartiger Schreiber, bei Fragen also einfach drauf los ;-)



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  #2  
Alt 30.07.2015, 11:23
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Energieberater und die Modernisierung

Hallo,

grundlegend wäre hier einmal zu klären, ob die Formvorschriften im Vorfeld eingehalten wurden! Denn einfach die Fenster austauschen und dem Mieter eine Mieterhöhung aufdrücken sieht der Gesetzgeber nicht vor! Hier sind drei Artikel aus unserem Mietrecht Ratgeber, die die wichtigsten Abläufe beschreiben:
- Die Modernisierung richtig ankündigen - neues Mietrecht einfach erklärt
- Modernisierung ablehnen - neues Mietrecht einfach erklärt
- Mieterhöhung nach der Modernisierung - neues Mietrecht einfach erklärt

Es gibt im Bereich der Einliegerwohnung (Sie wohnen mit dem Vermieter unter einem Dach) teils abgewandelte Vorschriften. In diesem fall bin ich mir nicht ganz sicher, vielleicht kann aber unser User Regenmacher helfen, ob die Modernisierungsvorschriften einheitlich Anwendung finden!

Viel Erfolg, Mietrecht Einfach
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  #3  
Alt 30.07.2015, 19:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.07.2015
Ort: NRW
Beiträge: 4
Standard AW: Energieberater und die Modernisierung

Er wusste bereits länger davon, schob es jedoch stetig vor sich her. Mit einer Fristsetzung und einmonatiger Mietminderung ließ er sich schlussendlich dann doch "überreden", die angekündigte Maßnahme tatsächlich durchführen zu lassen. Das ganze wurde ausreichend vorher angekündigt, ebenso eine Mieterhöhung, deren genauer Betrag genannt würde sobald die Rechnung vorliegt.


Zum Stichwort Einliegerwohnung wäre es in der Tat klasse zu wissen inwieweit sich dadurch Unterschiede ergeben, ich ging bisher immer davon aus ich wohne in einem Zweifamilienhaus. Genauer gesagt handelt es sich um ein Haus mit zwei voneinander komplett getrennten Wohnungen, in dem seine Tante die Wohnung im OG bewohnt und sich um alle Belange ihres Neffen (Vermieter) kümmert. Auf der Nebenkostenabrechnung hingegen ist nicht sie sondern er aufgeführt. Über das tatsächliche Mietverhältnis der beiden ist uns nichts bekannt. Wie ihr seht alles eine recht diffuse Situation...
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  #4  
Alt 30.07.2015, 20:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Energieberater und die Modernisierung

Zitat:
Zum Stichwort Einliegerwohnung
Von Einliegerwohnung spricht man, wenn in einem Einfamilienhaus, das der Vermieter bewohnt, im Souterrain oder Dachgeschoss eine kleine Wohnung geschaffen wurde. Das ist hier aber nicht der Fall, denn hier sind 2 vollwertige vermietete Wohnungen.

Wenn Sie mit der Abrechnung nicht zufrieden sind, dann sollten Sie die mitsamt dem dazu gehörenden Schriftverkehr dem örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht zur Prüfung vorlegen.
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  #5  
Alt 30.07.2015, 20:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.07.2015
Ort: NRW
Beiträge: 4
Standard AW: Energieberater und die Modernisierung

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Wenn Sie mit der Abrechnung nicht zufrieden sind, dann sollten Sie die mitsamt dem dazu gehörenden Schriftverkehr dem örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht zur Prüfung vorlegen.

Das wird der nächste Schritt sein, ich hoffte vielmehr auf Erfahrungen ob sich o.g. Beratungs- und Nebenkosten umlegen lassen. In den meisten anderen Fundstellen heißt es zwar das Notar- oder Architektenkosten nicht umlagefähig seien da sie durch die Planung direkt mit dem Vorhaben in Verbindung stehen.

Ein Energieberater ist zwar erforderlich um mögliche Fördermittel zu beantragen. Ob diese aber vom Vermieter beantragt werden liegt meinem Verständnis nach in seinem Ermessen, deswegen bin ich unsicher ob die Beratung auch als "direkt in Verbindung zur Maßnahme" zu verstehen ist
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  #6  
Alt 04.08.2015, 16:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.07.2015
Ort: NRW
Beiträge: 4
Standard AW: Energieberater und die Modernisierung

Zitat:
Zitat von Peter Silie Beitrag anzeigen


Nachdem ich bei einigen Punkten im Netz bereits fündig geworden bin stellen sich mir trotzdem noch ein paar Fragen inwieweit insbesondere folgende Kosten umlagefähig sind:

a) 1900,- Montagekosten
b) 2300,- Bodentiefe Türelemente
c) 670,- Beratung durch den Energieberater


Nach einem Besuch beim Mieterbund hier ein Update zum Thema:


Wie schon gesagt sind die Fristen nicht eingehalten so das die 9-monatige Frist nach Ankündigung der Mieterhöhung zusteht.


a) die Montagekosten sind ebenfalls aufzuteilen nach Instandsetzung- und Modernisierungskosten. Das das schwierig umzusetzen ist steht außer Frage, es ist aber erforderlich.

b) die Türelemente stellen keine Verbessung des Wohnwertes dar und sind nicht umlagefähig.

c) die Kosten für den Energieberater sind zum einen keine bauliche Veränderung (§555b), zum anderen nur eine vorbereitende Maßnahme und deswegen ebenfalls nicht umlagefähig.


HTH

Pit

Geändert von Peter Silie (04.08.2015 um 16:28 Uhr)
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  #7  
Alt 05.08.2015, 01:26
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Energieberater und die Modernisierung

Vielen Dank für das Update. Das kann sicherlich auch einigen Forennutzern in Zukunft hilfreich sein!
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Stichworte
beratungskosten, energieberater, kosten, modernisierung, umlagefähig

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