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Makulatur kleben bei Auszug

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 07.10.2010, 14:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.10.2010
Beiträge: 1
Standard Makulatur kleben bei Auszug

Hallo,

wir wohnen seit 15 Jahren in einer Mietwohung und haben im Mietvertrag stehen dass wir bei Auszug Makulatur an allen Wänden kleben müssen.

Dies wurde sogar nachträglich in beide Verträge eingetragen, NACHDEM wir unterschrieben hatten. Blöderweise (wir waren jung und kannten nur das Gute im Menschen) hatten wir damals aus irgend einem Grund unsere unterzeichnete Ausfertigung noch beim Vermieter gelassen. Aber dies ist heute nebensächlich.

Da wir jedoch regelmäßig tapeziert bzw. gestrichen haben ist die Wohnung z.B. derzeit in tadellosem Zusatand, an den Wänden wie auch Decken Rauhfaser, weiß gestrichen.

Müssen wir bei Auszug also die tadellose weiße Rauhfaser abreissen um Makulatur zu kleben? Bei Einzug übernahmen wir übrigens mäßig vom Vormieter tapezierte und weiß gestrichene Zimmer.

Besten Dank vorab
S.



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  #2  
Alt 07.10.2010, 15:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Makulatur kleben bei Auszug

Ich denke, dass diese Auflage nicht erfüllt werden muss. Auch wenn nicht beweisbar ist, dass diese Klausel nachträglich eingetragen wurde, hat der BGH in ähnlichen Fällen pro Mieter entschieden.

Lesen Sie bitte hier weiter: http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...topic_id=14837
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