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Renovierung bei Auszug

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 18.02.2015, 11:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.02.2015
Beiträge: 2
Standard Renovierung bei Auszug

Hallo,
hätte da mal ein Frage zur Renovierung beim Auszug.
Der Sachverhalt ist folgender...
Habe meine Wohnung nun nach 4 Jahren gekündigt. Als ich hier eingezogen bin waren die Küche, das Kinderzimmer und das Schlafzimmer teils farbig gestrichen..sind keine dunklen Farben. Ich wurde nicht gefragt ob ich das so übernehmen möchte, es wurde schriftlich auch nichts festgehalten. Die Wohnung ist so farblich auch zur Zeit im Internet inseriert (Fotos sind von den Vormietern) Den Flur und das Wohnzimmer habe ich selber tapeziert...da die vorhanden Tapeten nicht gefallen haben.
Nun verlangt mein Vermieter die Wände alle zu weiss zu streichen und das meine Tapeten, die sich in nem gutem Zustand befinden, von mir entfernt werden. Neu tapezieren soll ich auch. Im Wohnzimmer habe ich hellgraue Vliestapete und die Seitenwände sind bordeux gehalten. Im Zweifelsfall würde ich diese ja entfernen, sehe es aber nicht ein neu zu tapezieren.
Ich schreibe hier nun mal was in meinem Mietvertrag steht:
1. Der Mieter verpflichtet sich ohne besondere Aufforderung auf seine Kosten die Schönheitsreperaturen durchzuführen.
2. Zu den Schönheitsreperaturen gehören insbesondere das Tapezieren innerhalb der Mieträume sowie sämtliche Anstriche,insbesondere der Anstrich von Decken,Wänden, Holzteilen Heizkörpern mit Heizrohren einschließlich der Innenseiten aller Außenfenster und Außentüren, soweit es sich nicht um Kunststoff-,Alu- oder ähnliche Elemente handelt. Sämtlich Arbeiten sind fachgerecht durchzuführen.Die Räume müssen beim Auszug in einer Farbgestaltung zurückgegeben werden, die dem durchschnittlichen und üblichen Geschmacksempfinden entspricht.
3. Im Allgemeinen werden Schönheitsreperaturen in folgenden Abständen fällig:
in Küchen, Bädern und Duschen alle 5 Jahre
in Wohn-und Schlafräumen,Fluren, Dielen uns Toiletten alle 8 Jahre
sonstige nebenräume alle 10 Jahre

So wie sieht das denn nun aus, da ich ja vor diesen Fristen ausziehe?

Desweiteren muckt der Vermieter wegen dem Boden rum. Hier ist allerbilligstes weiches super empfindliches Parkett ausgelegt. Das Parkett hatte zu meinem Einzug schon starke Abnutzungsspuren durch die Vormieter. Die sind hier wohl auf hohen Hacken rumgelaufen. Durch uns sind ein paar Macken und Kratzer dazu gekommen, durch das Spielen meines kleinen Sohnes. Kann mein Vermieter uns dafür belangen? Es wurde im Mietvertrag nichts über den Bodenbelag festgehalten.

Ich bedanke mich schon mal im Vorraus für eine Antwort!



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  #2  
Alt 18.02.2015, 14:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Renovierung bei Auszug

Gegen diese Fristen ist nichts einzuwenden, denn sie sind nicht starr. Jetzt kommt es darauf an, ob die Wände in der Farbgebung so neutral sind, dass einer Weitervermietung nichts im Wege steht.

Zitat:
Die Räume müssen beim Auszug in einer Farbgestaltung zurückgegeben werden, die dem durchschnittlichen und üblichen Geschmacksempfinden entspricht.
Auch dieser Satz nimmt Bezug auf höchstrichterliche (BGH) Urteile und daran wird der Zustand der Wohnung gemessen werden.

Eine Übersicht über aktuelle Urteile gibt es hier: Wann Mieter beim Auszug renovieren müssen - Schönheitsreparaturen - FOCUS Online - Nachrichten
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Stichworte
auszug, frist, renovierung, schönheitsreparaturen


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