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flying-egg 15.04.2011 13:23

Abflussrohr Verstopfung
 
Guten Tag,

ich habe folgende Frage. Vor kurzem war unsere Toilette verstopft und der Vermieter hat einen Rohrreiniger bestellt und die haben ihren Job erledigt.
Jetzt ist die Rechnung da und ich so mich daran beteiligen.

Es ist ja normalerweise so, dass der Mieter zahlen muss, wenn er die Verstopfungselbst verschuldet hat.

Jetzt ist meine Frage: Was ist selbst verschuldet?

Aus dem Bericht des Rohrreiniger geht nicht hervor, dass irgendetwas im Rohr gewesen wäre, was dort nicht reingehörte. Als Grund werden "Inkrustierungen, Ablagerungen und Preßfäkalien" genannt, also auch keine Verstopfung durch zu viel Toilettenpapier.
Der Vermieter beruft sich aber darauf, dass nur das Toilettenrohr verstopft war. Das Hauptrohr und die Rohre von Dusche und Waschbecken waren nicht verstopft.

Wir haben also definitiv die Verstopfung herrvorgerufen, jedoch ausschließlich mit der normalen Verwendung des Klos. Fällt so etwas unter den §538 BGB, laut dem ein Mieter nicht für einen Schaden, der durch "Vertragsgemäßen Gebrauch" entstanden ist, aufkommen muss?

Oder sind dei Ansprüche des Vermieters gerechtfertigt?

Danke für eventuelle Antworten

Recht-Einfach 15.04.2011 13:36

AW: Abflussrohr Verstopfung
 
Hallo,

hier kann zweierlei argumentiert werden, was auch eine Schuldfrage völlig überflüssig macht. Es kann sich z.B. um eine Kleinreparatur handeln. Hierzu müssten Sie die Klauseln in Ihrem Mietvertrag prüfen.

Oder es wird als Instandsetzungsmaßnahme gesehen.
Hier finden Sie mehr Informationen zu Ihrer Reparatur:
Reparaturen, Kleinreparaturen und Instandsetzung im Mietrecht

Bei diesen Sichtweisen kann nicht nur eine Beteiligung an den Kosten vom Vermieter gefordert werden, sondern je nach Höhe der Rechnung sogar die volle Übernahme durch den Mieter.

Leider ist der Rechnungsbetrag hier nicht bekannt.


Mietrecht Einfach

flying-egg 15.04.2011 16:32

AW: Abflussrohr Verstopfung
 
Tut mir leid, das habe ich vergessen zu erwähnen.

Der Rechnungsbetrag liegt höher als die genannte höchst Summe in der Kleinreperatur-Klausel.
Und aus dem von Ihnen angegeben Link ist nur zu entnehmen, dass in diesem Fall der Vermieter die Zahlung übernimmt.

Regenmacher 15.04.2011 16:40

AW: Abflussrohr Verstopfung
 
Lesen Sie sich bitte hier mal schlau:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...a1/abfluss.htm

flying-egg 15.04.2011 17:59

AW: Abflussrohr Verstopfung
 
Daraus lässt sich auch nur entnehmen, dass der Mieter nur zahlen muss wenn die Verstopfung nicht durch vertragsgemäßen Gebrauch hervorgerufen worden sind. Jedoch steht dort AUCH, dass der Vermieter nur dann Zahlen muss, wenn der Mangel "in seiner Sphäre liegt".

Nun in diesem Fall ist es sicherlich so, dass "Inkrustierungen" und "Ablagerungen" darauf hinweisen, dass die Toilette sich "durch normalen Gebrauch mit Kalk zugesetzt hat".

Jedoch liegen die "Preßfäkalien" ja nicht in der Sphäre des Vermieters, verstoßen gleichzeitig aber auch nicht gegen den sachgemäßen Gebrauch einer Toilette.

Die Frage ist also: Ist eine Verstopfung durch zu viel Stuhl vom Benutzer verschuldet?


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