Renovierung bei Auszug und Bagatellschäden
Hallo an alle!
Ich habe eine spezielle Frage zur Renovierung bei meinem bevorstehenden Auszug. Nach neuem Gesetz entfällt bei starren Fristen im Mietvertrag ja die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreperaturen, auch bei Auszug aus der Wohnung. Diese starren Fristen sind in meinem Mietvertrag enthalten, sodass diese neue Regelung wohl auf mich zutrifft. Da ich allerdings eine Katze habe, sind unter anderem an Tapeten und Teppich einige Spuren wie Kratzer oder Flecken geblieben. Gelten diese Schäden als Bagatellschäden, an denen ich mich als Mieter beteiligen MUSS? Habt ihr dafür vlt ein paar Infos für mich, wie hoch die Kosten in so einem Fall werden würden/dürfen? Müßte ich dabei nur die Materialkosten für Tapete/Teppich bezahlen oder gar auch die Durchführung durch die vom Vermieter beauftragte Firma? Wäre super, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet! lg Fabian |
AW: Renovierung bei Auszug und Bagatellschäden
Da Sie, oder besser gesagt Ihr Stubentiger Schäden angerichtet hat, stehen Sie in der Pflicht, diese Schäden zu beseitigen. Das hat nichts mit Klein- oder Schönheitsreparaturen zu tun.
Sie sollten rechtzeitig mit Ihrem Vermieter den Zustand begutachten, um einen Konsens zu finden. |
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