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Linna 26.04.2011 15:55

Kleinreparatur: verstopftes Abflussrohr in Wand hinter Waschbecken?
 
Hallo,
wer muss die Rechnung begleichen, wenn der Abfluss des Waschbeckens verstopft ist (innerhalb der Wand, also wahrscheinlich im Stichrohr)?
Handelt es sich um eine Kleinreparatur, für die der Mieter die Rechnung bezahlen muss, wenn der Rechnungsbetrag unter dem im Mietvertrag festgelegten Wert liegt? Oder sind für Abflussverstopfungen immer die Vermieter zuständig, es sei denn natürlich es handelt sich um schuldhafte Verstopfung seitens des Mieters?
Wenn im Mietvertrag steht, dass der Mieter für Kleinreparaturen bis zu einem bestimmten Wert pro Reparatur/Instandhaltungsmaßnahme aufkommen muss, muss der Mieter dann auch anteilsmäßig diesen Betrag zahlen, falls der Rechnungsbetrag darüber liegt?
Vielen vielen Dank für Antworten!

Regenmacher 26.04.2011 16:37

AW: Kleinreparatur: verstopftes Abflussrohr in Wand hinter Waschbecken?
 
Hier dürfte nicht die Kleinreparaturklausel greifen, sondern eher das Verursacherprinzip. Wenn z.B. in der obersten Wohnung eines Hauses der Abfluss vom Waschbecken oder der Spüle verstopft ist. muss man wohl nicht lange nach dem Verursacher suchen.

Linna 26.04.2011 16:43

AW: Kleinreparatur: verstopftes Abflussrohr in Wand hinter Waschbecken?
 
Hallo Regenmacher,
vielen Dank für die schnelle Antwort! Warum greift hier nicht die Kleinreparaturklausel? Der Verursacher ist klar, da der Abfluss sich in unserem Haus befindet und nur unser Abwasser transportiert! Allerdings wird es sich um normale Gebrauchsspuren handeln, nicht um Fremdkörper, die nicht in ein Abflussrohr gehören. Muss in dem Fall dann der Mieter je nach Rechnungshöhe den ganzen oder halt einen Teilbetrag zahlen?
Danke!

Regenmacher 26.04.2011 17:04

AW: Kleinreparatur: verstopftes Abflussrohr in Wand hinter Waschbecken?
 
Weil Kleinreparaturen anders definiert werden:

http://www.123recht.net/Kleinreparat...-__a28637.html

Linna 26.04.2011 20:10

AW: Kleinreparatur: verstopftes Abflussrohr in Wand hinter Waschbecken?
 
Danke für den Link, der hilft ja schon einmal weiter!
Allerdings entnehme ich dem, dass alles, was häufig genutzt wird (und das trifft ja für die Abflussrohre zu), unter Kleinreparaturen fällt, die bis zu einem bestimmten Betrag vom Mieter gezahlt werden müssen.

Regenmacher 27.04.2011 09:34

AW: Kleinreparatur: verstopftes Abflussrohr in Wand hinter Waschbecken?
 
Bitte, warum lesen Sie nicht den Link, den ich Ihnen gegeben habe, sorgfältiger? Nach Ihrer Meinung wäre z.B. auch die Reparatur von Treppenstufen eine Kleinreparatur, die der Mieter zu tragen hätte, weil er sie nutzt. Das kann es doch wohl nicht sein.

Und dann gibt es da noch Google. Wenn Sie dort die Begriffe Kleinreparaturklausel Mietrecht eingeben erhalten Sie Lesestoff bis zum Abwinken.


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