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asksome 30.05.2011 17:28

seit 24 Monaten bestehende Mängel - welche Möglichkeiten hat man
 
Hallo erstmal !

Ich frage mich welche Möglichkeiten ein Mieter hat...

Sagen wir es bestehen diverse Mängel in einer Wohnung und diese erst seit der Sanierung.
Zum Beispiel eine kauputte Emalierung Badewanne und eine defekte Spüle, die Eingangstür wurde sehr mangelhaft aufgearbeitet, so das der Schließzylinder leicht verzogen ist und Heizungrohre sind nicht vollständig gestrichen.
Der Vermieter hatte bereits über 24 Monate Zeit zu reagieren, kommt dem allerdings nicht entsprechend nach.


Welche Möglichkeiten hat man um diesen Zustand zu beenden?!

Kann man selbst eine Firma mit der Mängelbeseitigung beauftragen und es dem Vermieter in Rechnung stellen??

In wie Weit bringt eine Mietminderung etwas und wie hoch darf diese sein??

Oder muss man sich zwangsläufig an einen Anwalt wenden, um diese Angelegenheit gerichtlich zu klären??

Danke für jede Idee zu diesem Fall.

MfG

Regenmacher 30.05.2011 19:45

AW: seit 24 Monaten bestehende Mängel - welche Möglichkeiten hat man
 
Zitat:

Zitat von asksome (Beitrag 3379)


Welche Möglichkeiten hat man um diesen Zustand zu beenden?!

Zuerst den Vermieter beweisbar (Einwurfeinschreiben) zur Mängelbeseitigung auffordern. Frist setzen, ca 14 Tage.

Kann man selbst eine Firma mit der Mängelbeseitigung beauftragen und es dem Vermieter in Rechnung stellen??

Das wäre eine Möglichkeit, wenn trotz Fristsetzung nichts geschieht.

In wie Weit bringt eine Mietminderung etwas und wie hoch darf diese sein??

Bei lediglich optischen Mängeln ist eine Mietminderung nicht durchsetzbar.

Oder muss man sich zwangsläufig an einen Anwalt wenden, um diese Angelegenheit gerichtlich zu klären??

Nie verkehrt, wenn man einen Profi an die Sache ran lässt.

Danke für jede Idee zu diesem Fall.

MfG


Freundliche Grüße


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