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flat 12.07.2011 13:52

Wohnung vom Mieter bei Auszug weiß zu malern?
 
Hallo und Guten Tag

Ist es nach der jetzig gültigen Rechtsprechung gültig ?,
wenn im Wohnungs-Mietvertrag steht:

„Die Wohnung ist vom Mieter bei Auszug fachmännisch weiß zu malern.“

(Es ist der einzige Satz im Vertrag zu diesem Thema.)
Die Wohnung ist/war nicht tapeziert.
Die Wände waren beim Einzug vom Vormieter direkt auf den Putz weiß gemalert.

Welcher Paragraph ist anwendbar?

Danke vielmals
Grüße

Regenmacher 12.07.2011 14:13

AW: Wohnung vom Mieter bei Auszug weiß zu malern?
 
Zitat:

„Die Wohnung ist vom Mieter bei Auszug fachmännisch weiß zu malern.“
Diese Klausel ist nicht gültig, weil sie nicht darauf eingeht, ob tatsächlicher Renovierungsbedarf vorliegt.


Auch ist Google sehr hilfreich, wenn es um "Renovierungen", "Endrenovierungen" und "Renovierungen bei Auszug geht".


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