Wohnung vom Mieter bei Auszug weiß zu malern?
Hallo und Guten Tag
Ist es nach der jetzig gültigen Rechtsprechung gültig ?, wenn im Wohnungs-Mietvertrag steht: „Die Wohnung ist vom Mieter bei Auszug fachmännisch weiß zu malern.“ (Es ist der einzige Satz im Vertrag zu diesem Thema.) Die Wohnung ist/war nicht tapeziert. Die Wände waren beim Einzug vom Vormieter direkt auf den Putz weiß gemalert. Welcher Paragraph ist anwendbar? Danke vielmals Grüße |
AW: Wohnung vom Mieter bei Auszug weiß zu malern?
Zitat:
Auch ist Google sehr hilfreich, wenn es um "Renovierungen", "Endrenovierungen" und "Renovierungen bei Auszug geht". |
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