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Alexander 20.02.2009 08:02

Volle Kostenübernahme für Schönheitsreperaturen?
 
Hallo

ich hab 15 Monate in einer 2 Raum Wohnung gewohnt. Fristgerecht gekündigt.
Bei der Abnahme der Wohnung wurden diverse Mängel festgestellt.
(Dübellöcher mussten neu gemacht werden, Teppich gereinigt, Liefern und Austausch des WC Sitzes, Reinigung Lüfter BAd, und viele andere kleine Sachen noch)

Meine Frage.

Muss ich nach 15 Monaten den kompletten Preis bezahlen für die Schönheitsreperaturen? Oder nur ein gewisser Prozentsatz?

Und obwohl der Teppich bei meinem Einzug schon schmutzig soll ich die Reinigung bezahlen. Obwohl die Flecken bei Einzug protokolliert wurden. NUR
die genaue Lage der Flecken nicht.

Danke.

Recht-Einfach 25.02.2009 15:53

Hallo Alexander,

bei dieser Frage sollte eigentlich der Mietvertrag Aufschluss geben. Hier sollte geregelt sein, welche Reparaturen und Instandsetzungen der Mieter je nach Lauflänge des Mietverhältnisses zu übernehmen hat.

Bei einer Mietdauer von 15 Monaten dürfte dies aber eigentlich nicht allzu viel sein, da in dieser Zeit ja kaum Abnutzungserscheinungen auftreten können.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach

Roccus 26.02.2009 09:10

(Dübellöcher mussten neu gemacht werden, Teppich gereinigt, Liefern und Austausch des WC Sitzes, Reinigung Lüfter BAd, und viele andere kleine Sachen noch)

Meine Frage.
Muss ich nach 15 Monaten den kompletten Preis bezahlen für die Schönheitsreperaturen? Oder nur ein gewisser Prozentsatz?
Und obwohl der Teppich bei meinem Einzug schon schmutzig soll ich die Reinigung bezahlen. Obwohl die Flecken bei Einzug protokolliert wurden. NUR
die genaue Lage der Flecken nicht.


Dübellöcher neu machen. Versteh' ich nicht.

Teppichreinigung ja, aber ohne die Beseitigung der schon beim Einzug vorhandenen Flecken. Die Lage und Größe der Flecken ist nicht bestimmt worden, somit auch nicht beweißbar.

Wenn der WC-Sitz durch Sie beschädigt wurde; ja, aber dann nicht zum Neuwert.
Einen generellen Austausch aus hygienischen Gründen oder ähnlichen brauchen Sie nicht vornehmen.

Reinigung des Lüfters sollten Sie aber durchführen, wenn es Ihnen ohne besondere Umstände möglich ist.


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