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skimaus0110 07.09.2011 09:21

Malen des Treppenhauses bei Auszug
 
hallo
unser Vermieter versucht, die Kaution einzubehalten, da er sagt, dass im Treppenhaus viele Schrammen und Kratzer durch unseren Einzug d. J. im Januar und unseren Auszug d. J. im August entstanden sind.
Er will das Treppenhaus neu malen lassen, (es hat auch einen Wasserschaden am Fenster) Wir denken, dass alle Schrammen und Stellen an den Wänden von allen Mietern verursacht wurden.
Unserer Meinung nach sind das Abnutzungserscheinungen und das Malen sind Instandhaltungskosten, die vom Vermieter uebernommen werden muessen und auch steuerlich abzusetzen sind. Ueblicherweise wird natuerlich bei Wohnungsuebergabe auch kein Protokoll des Zustands des Treppenhauses erstellt.
hat jemand aehnliches erlebt?

Regenmacher 07.09.2011 09:41

AW: Malen des Treppenhauses bei Auszug
 
Wenn Ihr Exvermieter nachweisen kann, dass die Schäden im Treppenhaus durch Ihren Ein/Auszug entstanden sind, dann sind Sie zu Schadensersatz verpflichtet.

Die Schäden müssen beweisbar durch Sie oder durch die Umzughelfer entstanden sein.

Darum sollten Sie auf entsprechende Beweise bestehen.


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