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Katy 13.09.2011 20:31

Vermieter behält Betriebskostenguthaben ein
 
Hallo zusammen,

ich bin zum 31.05 aus meiner alten Wohnung ausgezogen und habe nach mehrmaliger Aufforderung heute(!) nun meine Abrechnung bekommen. Die anderen Mieter im Haus hatten diese bereits Ende Juni.
Es gab keine Kautionszahlung bei meiner alten Wohnung und bei der Übergabe der Wohnung mit dem Vermieter auch kein Übergabeprotokoll! Er hatte aber nichts zu beanstanden.

In der Abrechnung von heute steht mir ein Guthaben von 229,--€ zu. Er schreibt aber darein: Siehe §8 Schönheitsreparaturen:unterlassene Schönheitsreparaturen(Türen und Fußleisten streichen, Wände und Decken tapezieren oder malern, Duschkabine reparieren, Fensterrahmen säubernusw.)
Weiter: Ausgleichsbetrag: Hier erwarte ich einen Vorschlag.


Dazu muß ich erzählen, daß in meinem Mietvertrag unter Punkt 8. starre Fristen für das Streichen bestehen und das ist meines Erachtens ungültig.Desweiteren war die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand. Ich habe zwischendrin auch gestrichen, allerdings nicht alle Räume, weil ich es nicht für notwendig hielt. Es gab nicht mal Ränder, als die Schränke abgerückt wurden. Die Duschkabine war defekt schon bei meinem Einzug vor Jahren, darauf habe ich den Vermieter mehrfach hingewiesen, ohne daß er gehandelt hat.
Die Fenster wurden regelmäßig geputzt, einschl. Rahmen und noch am Übergabetag habe ich alle Bohrlöcher zugemacht, geputzt, einschließlich Fenster und Treppenhaus.

Was soll ich machen, um an mein Geld zu kommen? Was kann ich in einen Brief schreiben?

Ich muß dazu sagen, daß er in all den Jahren gar nichts in der Wohnung oder dem Haus gemacht hat. Das Treppenhaus war in marodem Zustand mit hochklaffendem PVC-Boden und hätte auch mal gestrichen werden müssen..... Das ist wieder ein Vermieter, der alles vom Mieter verlangt, aber selbst auch nicht korrekt handelt. Ich hatte Nachbarn über mir, weswegen ich schließlich ausgezogen bin, die die Nacht zum Tag machten über Monate! Auch da hat er nichts gemacht, gibt es nicht auch eine Art Fürsorgepflicht des Vermieters???

Wie sieht denn meine Rechtslage aus? Einen Anwalt kann ich mir leider nicht leisten und leider bin ich auch nicht im Rechtsschutz.

Ich danke Euch schonmal für Eure Antworten und hoffe auf gute Tipps,

LG Katy

Regenmacher 14.09.2011 08:31

AW: Vermieter behält Betriebskostenguthaben ein
 
Zitat:

Dazu muß ich erzählen, daß in meinem Mietvertrag unter Punkt 8. starre Fristen für das Streichen bestehen und das ist meines Erachtens ungültig.
So einfach ist der Unterschied zwischen einer starren und einer weichen Klausel nicht zu erkennen. Daher rate ich, diesen § 8 komplett hier einzustellen.

Zitat:

Die Duschkabine war defekt schon bei meinem Einzug vor Jahren, darauf habe ich den Vermieter mehrfach hingewiesen, ohne daß er gehandelt hat.
Beweisbar schriftlich beim Einzug, oder nur mündlich?

Katy 14.09.2011 10:45

AW: Vermieter behält Betriebskostenguthaben ein
 
Hallo Regenmacher,

nun das mit der Duschkabine ist leider nur mündlich besprochen worden.


Zu §8:

Ich zitiere:
"Hat der Mieter die Schönheitsreparaturen bzw. kleinen Instandhaltungen übernommen, so kann der Vermieter die fälligen Reparaturen während der Vertragslaufzeit fordern, spätestens jedoch bei Ende des Mietverhältnisses alle nach dem Grad der Abnutzung gemäß nachstehendem Fristenplan erforderlichen Schönheitsreparaturen verlangen. Die Fristen laufen ab Beginn des Mietverhältnisses. als angemessene Zeitabstände der Schönheitsreparaturen gelten im allgemeinen: Wand- und Deckenanstriche in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre, in Wohn-und Schlafräumen, Diele, Toilette alle 5 Jahre, in anderen Räumen alle 7 Jahre. Lackieren von Heizkörpern, Rohren, Innentüren, Fenstern, und Außentüren von innen alle 5 Jahre."


Weiter steht drin von kleinen Instandhaltungen, die bis zu einer Summe von 50,--€ zu übernehmen sind, Verpflichtungen besteht bis zu einer jährlichen Gesamtsumme aller Einzelreparaturen von bis zu 8 % der Jahresmiete.

Katy 14.09.2011 11:30

AW: Vermieter behält Betriebskostenguthaben ein
 
Hallo,

ich habe eben noch etwas gelesen: Die Abrechnung wurde ja bereits vor 3 Monaten(!) erstellt und mir erst nach dreimaliger Aufforderung zugestellt.

In dem Artikel stand, daß ab Erstellung der Abrechnung Zinsen zu berechnen sind. Das wären 5 % über dem Basiszinssatz.Wie sieht es denn damit aus? Da hat er doch schon seine Ansprüche. Denn immerhin sitzt er bereits 3 Monate auf meinem Geld und auch weiterhin....
Eine Abrechnung ist umgehend zuzustellen . Denn wäre es umgekehrt und ich müsste nachzahlen hätte ich die Abrechnung am nächsten Tag im Briefkasten gehabt. Darauf würde ich wetten;-)

Regenmacher 14.09.2011 11:30

AW: Vermieter behält Betriebskostenguthaben ein
 
Da muss ich Sie enttäuschen, denn dieser Fristenplan ist nicht starr.

Duch diese Begriffe: als angemessene Zeitabstände gelten im allgemeinen:
wird auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung abgezielt. Und den kann hier im Forum niemand beurteilen. Darum sollten Sie unbedingt Ihr weiteres Vorgehen mit einem Anwalt für Mietrecht absprechen. Entweder vor Ort oder Sie fragen einen Anwalt hier im Forum: http://www.mietrecht-einfach.de/miet...ng-online.html

Katy 14.09.2011 11:53

AW: Vermieter behält Betriebskostenguthaben ein
 
Hallo und erstmal danke!

Aber gerade dann kann auch nicht auf diese starren Fristen pochen, wenn sie nunmal nicht als solche gelten! Das heißt ja , wenn die Wohnung in gutem Zustand war und das war sie, ist auch ein Streichen nicht nötig. Zumal der neue Mieter es eh macht. Genau wie ich das in meiner neuen Wohnung auch getan habe. Muß auch dazu sagen, daß der Vermieter mir die Wohnung zu Beginn des Mietverhältnisses nicht als renoviert übergeben hat! Dann würde ich es auch anders sehen und hätte diese komplett beim Auszug renovieren müssen.

Wie sieht es denn mit dem dreimonatem Festhalten der Abrechnung eigentlich aus?


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