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Marienkäfer 21.09.2011 18:50

Muss die Wohnung nach neuem Mietrecht bei Auszug renoviert werden?
 
Hallo zusammen,

in meinem Mietvertrag ist eine Klausel, die besagt, dass ich die Wohnung neuwertig übernommen habe und sie bei Auszug in diesem Zustand renoviert wieder übergeben soll. Nun hat mir der Hausmeister gesagt, dass es eine Änderung im Mietrecht gegeben habe, nach der man ausziehen könne, ohne renovieren zu müssen. Ich weiß jetzt nicht, was gilt: ist die Klausel bindend oder die neue Änderung? Und wenn ja, welchen § hat mein Hausmeister gemeint? Es wäre schön, wenn jemand eine Antwort hat.
Danke schon im Voraus.

Marienkäfer :o

Regenmacher 21.09.2011 19:05

AW: Muss die Wohnung nach neuem Mietrecht bei Auszug renoviert werden?
 
Der Hausmeister hat keine Ahnung, denn solch eine Änderung gibt es nicht.

Es kommt einzig darauf an, was in Ihrem Mietvertrag zum Thema Schönheitsreparaturen vereinbart ist. Laden Sie entweder diese Seite im Mietvertrag hoch, oder schreiben Sie diese Klausel Wort für Wort ab.

Marienkäfer 29.09.2011 18:34

AW: Muss die Wohnung nach neuem Mietrecht bei Auszug renoviert werden?
 
Lieber Regenmacher,

danke erst einmal für Ihre Antwort. Hier ist die Klausel 1:1 abgetippt:

"Die Wohnung wird in neuwertig renoviertem Zustand übernommen und muss auch so zurückgegeben werden"

Daran hat mich bisher gestört, dass sie neuwertig renoviert wieder übergeben werden soll. Muss ich beim Auszug dann alles ersetzen, was abgenutzt ist (z.B. Duschkopf) oder kann ich "neuwertig" außer acht lassen und muss lediglich "nur" renovieren?

SG,
Marienkäfer
:)

Regenmacher 01.10.2011 08:47

AW: Muss die Wohnung nach neuem Mietrecht bei Auszug renoviert werden?
 
Hier muss unterschieden werden zwischen den Schönheitsreparaturen, die per Vertrag auf den Mieter übertragen werden können. In Ihrem Fall scheint die Klausel zur Endrenovierung ungültig zu sein, da sie nicht auf den tatsächlichen Renovierungsbedarf abgestellt ist.

Unzulässige Endrenovierungsklausel im Mietvertrag

Der Ersatz des Duschkopfes ist eine andere Sache und zählt zu den Kleinreparaturen, die in Ihrem Mietvertrag sicherlich auch vereinbart sind.


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