Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber

Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber (https://www.forum-recht-einfach.de/)
-   Reparaturen und Modernisierung (https://www.forum-recht-einfach.de/reparaturen-und-modernisierung/)
-   -   Wasserhahn und Mischbatterie - Reparatur Küche (https://www.forum-recht-einfach.de/reparaturen-und-modernisierung/wasserhahn-und-mischbatterie-reparatur-kueche-1270.html)

Kirchenmaus0815 08.10.2011 17:34

Wasserhahn und Mischbatterie - Reparatur Küche
 
Hallo liebe User,
ich "kämpfe" seid längeren mit einer maroden Wasseramatur an der Spüle in meiner Küche. Der Mangel stellte sich zuerst durch leichten Wasseraustritt am Verbindungsstück zwischen Hahn und Mischbatterie dar. Da es sich um einen küchenüblichen Schwenkhahn handelt, war diese "Problemzone" im Laufe der Jahre Gebrauchsbelastungen weiterhin ausgesetzt. Aus Tröpfeln wurde Laufen welches irgendwann durch einen Riss an der ersten Hahnbeuge verstärkt wurde.

Da ja nun das Auswechseln eines Wasserhahns keine Raketenwissenschaft darstellt, und mein Mietvertrag mit der übliche Übernahmeklausel bei Kleinreperaturen ausgestattet ist, bin ich das Problem zuerst in Eigeninitiative angegangen. Somit erstand ich einen neuen Schwenkwasserhahn (Kostenpunkt 25€) und brachte diesen an die Amatur an. Schon bei dieser "Installation" stellte sich herraus, daß es um das Gewinde der Mischbatterie ebenfalls nicht gut bestellt ist. Mit viel Fluchen ließ sich der neue Hahn zumindest soweit anschliessen, daß der Wasseraustritt an der Schnittstelle vorrübergehen passè war.

Doch wehrte die Freude nicht lange, das alte Problem tat wieder auf. Nach Abschrauben des Hahns konnte ich einen gerissenen Dichtungsring ausmachen. Auch den Wechsel dieses nahm ich selbst vor (aus Zeitgründen bezog ich zähneknirschend ein überteuertes "Sortiement" für 5€).

Leider ist durch meine Eigenbemühungen das Gewinde der Mischbatterie zum Hahn selbst wohl den Weg allen irdischen gegangen und läßt sich nun überhaupt nicht mehr so anziehen (überdreht ab einen gewissen Punkt), daß die Stelle keine Wasseraustritt hat.

Nach meinen Erfahrungen mit dem Hahn, habe ich nun einen gewissen Respekt vor dem selbstständigen Austausch der Mischbatterie. Wenn dabei zB. das Gewinde der Wasserleitung genauso marode ist und ich mir mit meinen Halbwissen einen Küchenspringbrunnen verschaffe, der nur durch den Hauptwasserhahn zu stoppen wäre, hätte ich bis zur Reparatur in der ganzen Wohnung kein Wasser mehr. Ein Umstand den ich gern vermeiden würde. Nun bin ich finanziell nicht auf Rosen gebettet, und möchte nun lieber einen Fachbetrieb einschalten. Daraus ergeben sich folgende Fragen:

1.) Zählen meine bisher erbrachten 30€ in die 75€ Grenze, die laut meinem Mietvertrag bei Kleinrepraturen von mir zu leisten sind, oder würde der Wechsel der Mischbatterie durch einen Fachbetrieb seperat betrachtet werden?

2.) Ist diese 75€ Klausel als Selbstbeteiligung zu betrachten, oder muss der Vermieter, sobald die Rechnung 75€ übersteigt den vollen Betrag übernehmen?

3.) Kann mir meine Eigenbemühung (bin ja kein Fachbetrieb) so ausgelegt werden, daß ich jetzt Ursache des Problems bin und gar die Übernahme der vollen Reparatur aufgebrummt werden?

Ich würde mich freuen, wenn ich nicht ganz so unwissend in das Telefonat mit meiner Hausverwaltung gehen müsste. Deswegen schon mal danke im vorraus für hilfreiche Hinweise.

Recht-Einfach 09.10.2011 11:40

AW: Wasserhahn und Mischbatterie - Reparatur Küche
 
Hallo,

zu Ihrer ersten Frage:
also in der Regel gelten diese 75 Euro pro Reparatur und es wird zusätzlich ein Höchstbetrag im Mietvertrag geregelt. Dies kann z.B. 8 Prozent der Jahresnettomiete sein oder ein Betrag von 200 Euro.

In diesem Artikel finden Sie im dritten Absatz noch einige Informationen zu den Kleinreparaturen:
Mietrecht: Kleinreparaturen und Reparaturen


zu Ihrer zweiten Frage:
Sobald diese Rechnung 75 Euro übersteigt wäre sie somit vom Vermieter zu tragen.


Können Sie dafür verantwortlich gemacht werden?
Wenn Sie diese Reparaturen vorgenommen haben, ohne die Zustimmung des Vermieters eingeholt zu haben oder dem Handwerker und Fachmann auffallen sollte, dass nicht fachgerecht gearbeitet wurde, was auf Ihre Tätigkeiten an der Einrichtung zurückzuführen wäre, dann ist es durchaus möglich, dass der Vermieter Sie für den Schaden versucht zur Rechenschaft zu ziehen.

Dennoch sollten Sie das Risiko eingehen. Es schient ja keine andere Möglichkeit zu geben. Nicht dass Sie Ihre Küche wirklich zu einem Naturbad umfunktionieren!

Ich hoffe ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen,


Mietrecht Einfach

Kirchenmaus0815 10.10.2011 15:48

AW: Wasserhahn und Mischbatterie - Reparatur Küche
 
Erstmal danke für die schnellen Antworten.
Allerdings war der Kern von Frage 1 spezifischer. Nämlich ob die schon von mir erbrachten 30€ für die Reparatur geltend machbar sind.

Fall 1: Der Batteriewechsel kostet über 75€ und ist vom Vermieter zu tragen.
Fall 2: Der Batteriewechsel kostet weniger als 45€ und würde trotz meiner schon geleisteten Eigenbemühungen zur Beseitigung dieses Problems (30€) in der Summe nicht die 75€ übersteigen und ist somit von mir zu leisten.

Diese beiden Fälle sind somit klar, aber was wäre in dem Fall:

Fall 3: Der Batteriewechsel kostest zB. 60€. Wäre einzeln betrachtet zwar <75€. In der Summe hätte es aber insgesamt 90€ gekostet das Problem Wasseraustritt zwischen Hahn und Batterie zu beseitigen.

Muss ich nun beide oder gar keine der beiden Rechnungen tragen?
Falls meine Eigenbemühungen mir zum geldwerten Nachteil gereichen, wäre ja dann der Umkehrschluss, daß es pfiffiger wäre den alten gerissenen Hahn wieder anzubringen, um sicher zu stellen, daß die Rechnung 75€ überschreitet.

Eigentlich würde mir diese Maßnahme nicht behagen, andereseits nur deswegen zahlen zu müssen, weil ich bemüht war die Kosten durch Eigeninitiative gering zu halten, entspräche auch nicht meiner Vorstellung von "Gerechtigkeit".

Die Folge wäre letztendlich, zukunftig selbst kleinere Probleme nur noch kostenintensiv durch Handwerker beseitigen zu lassen um gesichert die 75€ zu überschreiten. Das kann ja eigentlich nicht Sinn der Sache sein.

Schonmal danke im vorraus.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:31 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1