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kisabe 13.10.2011 20:11

Badsanierung
 
In unserer Wohnung ist ein uraltes Bad.
Die Duschwanne bekommt man nicht mehr sauber egal mit welchen Mitteln.
Es ist schon an allen möglichen Stellen die Emaille abgeplatzt.
War aber schon bei Einzug.

Wann ist der Vermieter für eine Erneuerung zuständig?

Es ist ja normale Abnutzung und war schon so.

Recht-Einfach 14.10.2011 11:51

AW: Badsanierung
 
Hallo kisabe,

wenn das Bad bereits bei Einzug schon so war und mit dem Vermieter keine Regelungen bzgl. einer Erneuerung oder Sanierung getroffen wurden, dann gilt hier leider der Leitsatz: "Gemietet wie gesehen".

Die Erneuerung des Bades liegt somit im Ermessen des Vermieters.


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