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steffi1410 24.10.2011 14:01

Reparatur-/ und Malerkosten nach Auszug - Einbehalten der Kaution
 
Hallo,
ich habe meine Kündigung ordnugsgemäß gekündigt und auch mit dem Vermieter über Mängel u Schäden gesprochen. Hier wurde mündlich vereinbart, dass die Wände so in Ordnung seien (waren weiß, also farblos) und die Übergabe mit dem Nachmieter in Ordnung wäre, wenn dieser einverstanden sei.

Der Vermieter war bei der Wohnungsübergabe nicht anwesend, Nachmieter bestätigte mündlich, dass die Wände so ok wären... Putzfrau war als "Vertretung" des Vermieters anwesend, welche sich nicht festlegte (Sie sagte "das wäre noch mit dem Vermieter zu klären")´

An den Wänden hingen Regale und Bilder, diese dadurch entstandenen Löcher wurden überspachtelt und diese Stellen mit weißer Farbe geweisst.

im Mietvertrag steht ein Satz "Die Wohnräume sind weiß gestrichen zu übergeben" - sie wurden eben nur teilweise von mir geweisst.

Nun behält der Vermieter einen Teil der Kaution für sog. "Malerkosten" ein. (Nur ein Teilbetrag wurde mir überwiesen).

Auch 50Euro für die Reparatur einer Badfliese wurden einbehalten (1 Bodenfliese im Bad wurde von mir beschädigt, auch hierzu wurde mündlich vereinbart, dass es in Ordnung sei und keine Kosten mehr anfallen würden, da ich bereits nach der Übergabe 50Euro an die Putzfrau für Reinigungsarbeiten überwiesen hatte).

Natürlich liegt nichts schriftlich vor.

Sind diese 2 einbehalte der Kaution gültig? und wie soll ich weiter vor gehen? ich dachte an einen Brief mit Rückforderung der eingehaltenen Kaution.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Regenmacher 25.10.2011 15:33

AW: Reparatur-/ und Malerkosten nach Auszug - Einbehalten der Kaution
 
Wenn Sie hier im Unterforum REPARATUREN ein wenig zurück blättern finden Sie alle Antworten auf Ihre Fragen, ehrlich.


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