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sunshine_nici 23.01.2012 22:43

Ausführung der Malerarbeiten bei Auszug
 
Ich habe in meinem Mietvertrag unter "Schönheitsreparaturen bei Auszug" als Punkt 2 stehen

"Der mieter kann seine anteiligen Zahlungsverpflichtungen gem. Ziffer 1 a und b durch vollständige Vornahme der Schönheitsreparaturen abwenden; die Arbeiten sind auf eigene Kosten in fachhandwerklicher Ausführung bis zur Rückgabe der Mietsache vornehmen zu lassen oder vorzunehmen"

Bin ich nun verpflichtet einen Maler zu bestellen oder darf ich die Malerarbeiten selbst durchführen? Ich habe schon ein bisschen recherchiert und meine diese Klausel wäre nicht zulässig!? Stimmt meine Recherche?

Regenmacher 24.01.2012 08:22

AW: Ausführung der Malerarbeiten bei Auszug
 
Was soll an dieser Klausel falsch sein? Sie haben doch die Möglichkeit, diese Arbeiten in fachhandwerklicher Ausführung selbst vorzunehmen. Nicht mehr und nicht weniger ist in diesem Satz gesagt.

Wenn Sie natürlich nicht mit Roller und Wandfarbe umgehen können/wollen, dann muss das eine andere Person Ihrer Wahl machen.

Recht-Einfach 24.01.2012 13:41

AW: Ausführung der Malerarbeiten bei Auszug
 
Hier haben Sie den Satz vermutlich missverstanden.

Wie mein Vorredner bereits sagt, haben Sie die Möglichkeit und das Recht die Arbeiten selbst "ordentlich und fachgerecht" auszuführen.

Der Einsatz eines Malerbetriebs ist also keine Pflicht aber natürlich möglich, wenn Sie die Malerarbeiten nicht selbst ausführen wollen.


Mietrecht Einfach

sunshine_nici 24.01.2012 18:49

AW: Ausführung der Malerarbeiten bei Auszug
 
Okay vielen Dank! Ich habe das dann wohl falsch interpretiert bzw. hatte mein Verwalter auch gesagt ich solle den Maler bestellen.

wie auch immer, ich werde es selbst streichen oder von einem befreundeten Maler streichen lassen wenn er zeit hat. Vielen Dank!


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