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Sand 31.01.2012 21:28

Reparaturrechnung Rolladen gesplittet
 
In unserer Mietwohnung ist eine elektrischer Rollladen ausgefallen. Ich habe den Vermieter informiert, der wiederum einen Handwerker beauftragt hat diesen zu reparieren. Es stellte sich heraus, dass der Motor ausgefallen war. Ein neuer Motor wurde daraufhin vom Vermieter beim Handwerker bestellt und von diesem eingebaut.

Nun präsentiert uns der Vermieter eine Rechnung des Handwerkers über die Einbauarbeiten von 1,5 Stunden, die sich auf 71,00 Euro beläuft. Es wurde aber auch ein neuer Motor beschafft, der meiner Meinung nach ebenfalls auf der Rechnung stehen müsste. Diese wäre dann auch deutlich teurer als die im Mietvertrag stehenden 75,- Euro pro Rechnung.

Darf sich der Vermieter vom Handwerker gesplittete Rechnungen ausstellen lassen, damit er mit einer Rechnung unter 75,- Euro bleibt, oder gilt immer die Gesamtmaßnahme?

Regenmacher 01.02.2012 11:39

AW: Reparaturrechnung Rolladen gesplittet
 
Zitat:

Darf sich der Vermieter vom Handwerker gesplittete Rechnungen ausstellen lassen, damit er mit einer Rechnung unter 75,- Euro bleibt, oder gilt immer die Gesamtmaßnahme?
Dieser Trick ist natürlich nicht erlaubt. Es gilt natürlich der Gesamtaufwand/preis einer Reparatur und nicht wie in Ihrem Fall der reine Arbeitslohn.

Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net

Deutscher Mieterbund e.V.: kleinreparatur

anitari 01.02.2012 12:57

AW: Reparaturrechnung Rolladen gesplittet
 
Zitat:

Darf sich der Vermieter vom Handwerker gesplittete Rechnungen ausstellen lassen, damit er mit einer Rechnung unter 75,- Euro bleibt, oder gilt immer die Gesamtmaßnahme?
Nein. Es gilt, wie Du richtig erkannt hast, die Gesamtausgabe. Wobei ich aber der Meinung bin das, auch wenn der Gesamtbetrag unter 75 Euro läge, Ihr nicht zahlen müßtet.

Sand 03.02.2012 07:08

AW: Reparaturrechnung Rolladen gesplittet
 
Danke für Eure Hilfe. Dem schreib ich jetzt mal. Viele Grüße


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