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rülan 06.02.2012 13:05

Fenster undicht
 
Hallo alle zusammen,
Habe eine Mietswohnung bei einer Genossenschaft. Der Schornsteinfeger hat in meiner Küche teilweise die Fensterdichtung entfernt, wobei es jetzt natürlich zieht. ( deutlich spürbar ). Seine Begründung: Die Messwerte in der Küche Wo auch die Therme hängt seien zu gering. Sprich-......vergiftung.

Dadurch geht viel wärme verloren, und es ist nicht gerade angenehm in der Küche.

Wie soll ich mich gegenüber dem Schornsteinfeger und der Wohnungsgenossenschaft verhalten. schießlich hätte er auch sagen können, das ich das Fenster das ganze Jahr auf Kippstellung halte.

Regenmacher 06.02.2012 15:47

AW: Fenster undicht
 
Zitat:

das ich das Fenster das ganze Jahr auf Kippstellung halte.
Und dann bleibt die Wärme in der Wohnung, oder wie muss ich das verstehen?

Recht-Einfach 08.02.2012 03:19

AW: Fenster undicht
 
Also ganz ehrlich. Ich verstehe diesen Ansatz nicht.

Ok, um einer möglichen Vergiftung zu entgehen die Fensterisolierung zu entfernen kann ich glauben ... in den Ländern, die kein TÜV haben.

Aber was machen Sie denn jetzt im Winter? Vor allem im Bezug auf die Heizkosten? "Heizen Sie jetzt für die Vögel?" wie man so gerne umgangssprachlich sagt?

Da sollten Sie sich definitiv mit dem Vermieter auseinandersetzen und nach einer Lösung suchen. Andernfalls mit Kündigung drohen, denn so wie Sie schildern sehe ich eine mögliche Nebenkosten NAchzahlung auf Sie zusteuern.


Mietrecht Einfach

Ivy 07.03.2012 14:44

AW: Fenster undicht
 
Ich habe ein ähnliches Problem, ich habe auch undichtes Fenster in der Wohnung, allerdings ist bei uns der heizungsinstallateur gekommen und hat die Therme so eingestellt, dass die Werte wieder in Ordnung waren. Die Wartung von ca 75€ mussten wir allerdings selbst zahlen, da im Mietvertrag eine regelmäßige Wartung vom Mieter durchzuführen ist.

Bei uns ist aber ein Fenster im Wohnzimmer undicht und es regnet bei sehr starken Regenfällen rein. Es ist vermutlich so, dass die Regenrinnen nicht richtig gereinigt sind, bzw. das Nachbarmietshaus steht nun seit min. 2 Jahren leer und wenn die Regenrinnen dort nicht richtig gereinigt sind, schwappt das Wasser in unsere rüber, diese packt dann die Menge nicht und das Wasser klatscht vorne das Haus runter. Dieses Wasser kommt dann direkt bei uns am Fenster (3. Stock) an und läuft in einem ordentlichen Rinnsal durch das geschlossene Fenster ins Wohnzimmer. Eines Nachts mit Gewitter und ordentlichen Güssen stand das halbe Wohnzimmer unter Wasser. Unser Vermieter und seine Frau regierten mit:
das kann nicht sein, sie haben vergessen das Fenster zu zumachen
auf die Misere. Da das aber nicht nur einmal passiert ist...selbst Beweisfotos haben nichts geholfen. Unser Vermieter (95) ist schließlich Fachmann und kann das beurteilen. Ein Monteur ist nie gekommen, wir sind die schuldigen gewesen und seitdem klebt ein Müllsack am Fenster, damit das Wasser abfließen kann, falls es mal wieder hart kommen sollte. Sie sagen bis heute, "das stimmt nicht, weil das nicht sein kann".

Recht-Einfach 08.03.2012 09:15

AW: Fenster undicht
 
Ganz wichtig:

Weisen Sie den Vermieter (wenn noch nicht erfolgt) schriftlich auf den Mangel hin mit der Bitte um Beseitigung und Setzung einer entsprechenden Frist.

Teilen Sie mit, dass das Fenster (unter Zeugen) geschlossen war zum Zeitpunkt des Wassereintritts und stellen Sie dar, dass Sie für Folgeschäden keine Haftung übernehmen werden, z.B. verzogenes Parkett o.Ä.

In diesem Zuge können Sie dem Vermieter auch mitteilen, dass er in der Beweispflicht ist, sollte er einen künftigen Schaden feststellen, der als Folgeschaden aus der unterbliebenen Mängelbeseitigung resultiert.

Obs hilft weiß ich nicht. Ansosnten wie schon im anderen Thema empfohlen: Wohnungswechsel!


Mietrecht Einfach

KingPing 14.05.2012 11:47

AW: Fenster undicht
 
Es geht doch hier in erster Linie um eine Therme/Ofen, der nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert. Alle Folgeprobleme haben darin ihre Ursache. Ob der Schornsteinfeger überhaupt berechtigt war, die Dichtungen zu entfernen,steht noch auf einem anderen Blatt.

Zuallererst muss der Vermieter auf die Gefährdung von Leib und Leben (Kohlenmonoxyd-Vergiftung) hingewiesen und aufgefordert werden, den sicheren Betrieb der Therme zu gewährleisten.

An erster Stelle steht ihre Informationspflicht gegenüber dem Vermieter und bevor man droht oder sonst etwas Dummes macht, sollte man erst einmal reden. kommuniziert man das Problem vernünftig, ist am ehesten eine Lösung zu erreichen.


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