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mheidrun 26.02.2012 12:16

Reparaturrechnung - was muss ich bezahlen ?
 
Hallo,

ich habe gestern von meinem Vermieter die Jahresendabrechnung bekommen. Dort sind neben Schornsteinfeger, Hausversicherung un Grundsteuer auch noch 2 weitere Rechnungen mit in Rechnung gestellt:

1. Rechnung:

Im März letzten Jahres lief meine Ölheizung nicht mehr. Ich rief den Vermieter an bzw. die von ihm mir für solche Fälle genannte Telefonnummer einer Haustechnik Firma. Die Firma kam und behob den Schaden. Nun bekomme ich eine Rechnung in Höhe von 175,52 in der zum einen ein Zündgerät in Höhe von 79,- berechnet ist, sowie die Fahrtkostenpauschale von 16,- Euro und den Kundendienstmonteur in Höhe von 52,50.

2. Rechnung:

Der Ablauf in der Dusche lief nicht mehr ab. Ich wieder o.g. Haustechnik angerufen und nach viel Einsatz kamen plötzlich Aquariumsteine von unserem Vormieter zum Vorschein. Also auch hier ganz eindeutig kein von mir verursachter Schaden. Hier kommt nun eine Rechnung in Höhe von 81,52 Euro (Fahrtkostenpauschale 16 Euro und oh wunder wieder der gleiche Betrag wie oben für den Kundendienstmonteur in Höhe von 52,50)

Muss ich diese beiden Rechnungen bezahlen ? In meinem Mietvertrag steht zwar eine Klausel von wegen "kleinen Instandhaltungen und Instandsetzungen, aber dort steht genau folgender Satz:

Die kleinen Instandhaltungen und Instandsetzungen sind vom Vermieter auf - eigene Kosten - Kosten des Mieters auszuführen (Nichtzutreffendes streichen) - hier wurde aber keine Streichung vorgenommen.

Des weiteren steht dann, dass eine Einzelrechnung nur bis zu 52,- Euro und in der Jahressumme höchstens jedoch 154 Euro pro Jahr.

Ich brauche ich jetzt bitte mal Hilfe, ob und wenn ja was ich zahlen muss. Ach ja ... falls das noch eine wichtige Zusatzangabe ist .. mein Vermieter hat auf der Nebenabrechnung die o.g. 1. Rechnung als "Heizung/Wartung" angegeben ... es war aber tatsächlich eine Reparatur und nicht geplant.

Vielen Dank für die Hilfe
Heidrun

Regenmacher 26.02.2012 13:21

AW: Reparaturrechnung - was muss ich bezahlen ?
 
Rechnung Nr.: 1 ist garantiert nicht von Ihnen zu bezahlen. Lesen Sie bitte, was eine Anwältin zum Thema Kleinrepaturklausel im Mietvertrag schreibt:

Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net

Dann sehen Sie auch, dass die Summe aller Kleinreparaturen laut Ihrem Mietvertrag nicht über 154,- Euro gehen darf.

Rechnung Nr.: 2 könnte zum Streitfall werden, weil Ihr Vermieter Ihnen beweisen müsste, dass die Verstopfung von Ihnen verursacht wurde. Ob es ausreicht, wenn Sie sagen, dass der Kies vom Vormieter stammt, steht in den Sternen.


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