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Kamikaze 09.04.2012 17:32

Reparaturkosten Lüftung im Bad
 
Hallo und frohe Ostern!

Bei Auszug hat mein Vermieter bemängelt, dass die lüftungsanlage in der Dusche nicht mehr funktioniert und zieht mich in die Verantwortung. Zum einen bin ich mir gar nicht sicher, ob die von Anfang nicht schon defekt war.
Zum anderen habe ich die Lüftung nie benutzt, Lüftung der Dusche erfolgte immer mit offener Tür und offenem Fenster. Dumm von mir, weil ich die defekte Lüftung nie beanstandet habe? Kann mich der Vermieter jetzt für die Reparatur verantwortlich machen? Es ist noch zu sagen, dass die Lüftung schon ziemlich in die Jahre gekommen ist und es sehr fraglich ist, ob sie ihren ordnungsgemäßen Dienst noch getan hätte. Wie ist nun die Lage für mich?

Danke im Vorraus!

Regenmacher 09.04.2012 17:39

AW: Reparaturkosten Lüftung im bad
 
Was ist zum Thema Kleinreparaturen im Mietvertrag vereinbart?

Kamikaze 09.04.2012 17:51

AW: Reparaturkosten Lüftung im bad
 
Lt Vertrag bin ich verpflichtet kleinreparaturen, die nicht mehr als 100€ betragen, vorzunehmen...

Kamikaze 09.04.2012 18:10

AW: Reparaturkosten Lüftung im bad
 
Zudem ist im Mietvertrag vermerkt, dass sich das Bad in einem älteren Zustand befindet. Ein Durchlauferhitzer musste darum auch schon erneuert werden. BISHER kam dazu keine Forderung. Ich habe nur 9 Monate in der Wohnung gewohnt und sämtliche installationsgeräte befinden sich in einem älteren Zustand...

Regenmacher 09.04.2012 18:43

AW: Reparaturkosten Lüftung im bad
 
Ein Durchlauferhitzer dürfte den Rahmen der Kleinreparatur gesprengt haben. Der Lüfter könnte aber für diesen Preis ausgetauscht werden. Darum werden Sie die Rechnung bezahlen müssen, auch wenn Sie nur 9 Monate dort gewohnt haben.


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