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Micky1987 27.04.2012 16:07

Reperatur der Einbauküche
 
Hallo,
bin ganz neu hier und hab da mal eine Frage. Hab schon in mehrern Foren und allgemein im Netz verucht was passendes zu finden aber was genaues gabs wohl nicht.

In der Küche meiner Mietwohnung ist eine Herdplatte kaputt. In meinem Mietvertrag steht wörtlich "Die Einbauküche ist mietfrei mitvermietet und muss Auszug sauber und funktionstüchtig übergeben werden".
Vor dem Einzug wurde mir auf Nachfrage vom Makler bestätigt das die Kosten für Reperaturen der Küche die die kleinen schönheitreperaturen übersteigen durch den Vermieter gezahlt werden. Nun hab ichs ihm mitgeteilt und der Vermieter meinte dafür wäre er nicht zuständig und das sieht er nicht ein. Müsste ich selber zahlen. Kann der das so verlangen? Nach meinem bisherigen Infostand nämlich nicht.

Regenmacher 27.04.2012 16:42

AW: Reperatur der Einbauküche
 
Wenn Ihnen laut Mietvertrag die Küche mietfrei überlassen wurde, dann sind Sie auch für die Instandhaltung verantwortlich. Ohne diese Vereinbarung im Mietvertrag sähe es natürlich anders aus.

Micky1987 27.04.2012 17:18

AW: Reperatur der Einbauküche
 
Nun aber folgenedes dazu, soweit war ich zunächst auch, allerdings steht nun dort ausdrücklich das Wort mitvermietet!!! Das macht mich stutzig, außerdem ist ja nicht nachzuweisen ob nicht doch ein Teil des Mietbetrags für die Küche ist. Da dort nun steht ich soll ihm die Küche voll funktionstüchtig überlassen kann er doch nicht von mir verlangen Reparaturen an einer 20 Jahren akten Küche vornehmen zu lassen. Hatte auch schon einen Handwerker da, dieser teilte mir mit ist nichts mehr zu machen gibt für so alte Geräte keine Ersatzteile mehr. Könnte mir einen neuen Herd kaufen, den würde ich dann aber bei Auszug sofort mitnehmen...

Regenmacher 27.04.2012 18:31

AW: Reperatur der Einbauküche
 
Zitat:

Könnte mir einen neuen Herd kaufen, den würde ich dann aber bei Auszug sofort mitnehmen...
Das können Sie machen!


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