Reperatur der Einbauküche
Hallo,
bin ganz neu hier und hab da mal eine Frage. Hab schon in mehrern Foren und allgemein im Netz verucht was passendes zu finden aber was genaues gabs wohl nicht. In der Küche meiner Mietwohnung ist eine Herdplatte kaputt. In meinem Mietvertrag steht wörtlich "Die Einbauküche ist mietfrei mitvermietet und muss Auszug sauber und funktionstüchtig übergeben werden". Vor dem Einzug wurde mir auf Nachfrage vom Makler bestätigt das die Kosten für Reperaturen der Küche die die kleinen schönheitreperaturen übersteigen durch den Vermieter gezahlt werden. Nun hab ichs ihm mitgeteilt und der Vermieter meinte dafür wäre er nicht zuständig und das sieht er nicht ein. Müsste ich selber zahlen. Kann der das so verlangen? Nach meinem bisherigen Infostand nämlich nicht. |
AW: Reperatur der Einbauküche
Wenn Ihnen laut Mietvertrag die Küche mietfrei überlassen wurde, dann sind Sie auch für die Instandhaltung verantwortlich. Ohne diese Vereinbarung im Mietvertrag sähe es natürlich anders aus.
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AW: Reperatur der Einbauküche
Nun aber folgenedes dazu, soweit war ich zunächst auch, allerdings steht nun dort ausdrücklich das Wort mitvermietet!!! Das macht mich stutzig, außerdem ist ja nicht nachzuweisen ob nicht doch ein Teil des Mietbetrags für die Küche ist. Da dort nun steht ich soll ihm die Küche voll funktionstüchtig überlassen kann er doch nicht von mir verlangen Reparaturen an einer 20 Jahren akten Küche vornehmen zu lassen. Hatte auch schon einen Handwerker da, dieser teilte mir mit ist nichts mehr zu machen gibt für so alte Geräte keine Ersatzteile mehr. Könnte mir einen neuen Herd kaufen, den würde ich dann aber bei Auszug sofort mitnehmen...
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AW: Reperatur der Einbauküche
Zitat:
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