Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Reparaturen und Modernisierung

Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Nach 16 Jahren Auszug, was muß gemacht werden

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 06.05.2012, 19:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.05.2012
Beiträge: 2
Frage Nach 16 Jahren Auszug, was muß gemacht werden

Meine Eltern haben 16 Jahre in einer Mietwohnung gewohnt und sind jetzt altersgerecht umgezogen. In der Wohnung liegt Auslegware die nie erneuert wurde, die Wohnung ist also "abgewohnt" und die Vermieterin müßte die Wohnung erst mal wie aufpolieren um sie neu zu vermieten. Angeblich will sie aber NUR Laminat auf die Auslegware legen lassen, daher hat sie meinen Eltern gesagt, sie müssen die Wohnung streichen. Stimmt das?
Darüber hinaus hat sie den Übergabetermin auf den 02.05.2012 gelegt und will,da noch nicht gestrichen, miete für Mai haben, geht das? Muß sie meinen Eltern nicht noch eine Nacharbeitszeit einräumen? Helft mir bitte.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 06.05.2012, 19:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nach 16 Jahren auszug, was muß gemacht werden

Ob gemalert werden muss, oder nicht, hängt davon ab, was im Mietvertrag vereinbart ist. Wenn der Mietvertrag z.B. am 30. April beendet wurde, dann muss die Wohnung auch im vertragsgemäßen Zustand zurück gegeben werden.

Eine Zeit zur Nacharbeit muss dem ausziehenden Mieter nicht eingeräumt werden. Der Vertrag endete ja bereits, deshalb steht dem Vermieter zwar keine Miete mehr zu, aber er hat ein Recht in gleicher Höhe Nutzungsausfall zu forden.

Lesen Sie hier in einer Zusammenfassung, ob dort die Klausel auftaucht, die bei Ihren Eltern im Mietvertrag steht:

Wann Mieter beim Auszug renovieren müssen - Schönheitsreparaturen - FOCUS Online - Nachrichten
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 06.05.2012, 19:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.05.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Nach 16 Jahren auszug, was muß gemacht werden

Danke erst mal für die Antwort.
Ich muß morgen erst mal den Vertrag lesen.
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Reparaturen und Modernisierung

Stichworte
auszug, laminat, reparaturen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Nebenkostenabrechnung nach 7 Jahren Charly1976 Betriebskosten und Nebenkosten 5 31.01.2012 21:36
Muss die Wohnung nach neuem Mietrecht bei Auszug renoviert werden? Marienkäfer Reparaturen und Modernisierung 3 01.10.2011 08:47
Kündigung nach 30 Jahren dani2104 Kündigung 1 04.05.2011 14:24
Wohnung: Auszug nach 11 Jahren: Renovierung koman Reparaturen und Modernisierung 2 01.04.2011 22:27
Nach 9 Jahren Mietgegenstände Ändern? Dirk52477 Rechte und Pflichten 3 07.04.2010 20:36


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:19 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Reparaturen und Modernisierung
Nach 16 Jahren Auszug, was muß gemacht werden