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Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw. |
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Nach 16 Jahren Auszug, was muß gemacht werden
Meine Eltern haben 16 Jahre in einer Mietwohnung gewohnt und sind jetzt altersgerecht umgezogen. In der Wohnung liegt Auslegware die nie erneuert wurde, die Wohnung ist also "abgewohnt" und die Vermieterin müßte die Wohnung erst mal wie aufpolieren um sie neu zu vermieten. Angeblich will sie aber NUR Laminat auf die Auslegware legen lassen, daher hat sie meinen Eltern gesagt, sie müssen die Wohnung streichen. Stimmt das?
Darüber hinaus hat sie den Übergabetermin auf den 02.05.2012 gelegt und will,da noch nicht gestrichen, miete für Mai haben, geht das? Muß sie meinen Eltern nicht noch eine Nacharbeitszeit einräumen? Helft mir bitte. |
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#2
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AW: Nach 16 Jahren auszug, was muß gemacht werden
Ob gemalert werden muss, oder nicht, hängt davon ab, was im Mietvertrag vereinbart ist. Wenn der Mietvertrag z.B. am 30. April beendet wurde, dann muss die Wohnung auch im vertragsgemäßen Zustand zurück gegeben werden.
Eine Zeit zur Nacharbeit muss dem ausziehenden Mieter nicht eingeräumt werden. Der Vertrag endete ja bereits, deshalb steht dem Vermieter zwar keine Miete mehr zu, aber er hat ein Recht in gleicher Höhe Nutzungsausfall zu forden. Lesen Sie hier in einer Zusammenfassung, ob dort die Klausel auftaucht, die bei Ihren Eltern im Mietvertrag steht: Wann Mieter beim Auszug renovieren müssen - Schönheitsreparaturen - FOCUS Online - Nachrichten |
#3
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AW: Nach 16 Jahren auszug, was muß gemacht werden
Danke erst mal für die Antwort.
Ich muß morgen erst mal den Vertrag lesen. |
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Stichworte |
auszug, laminat, reparaturen |
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