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Heinemann 05.05.2012 15:51

"Liegengebliebene" Verkleidungsarbeiten verrichten lassen. Wer muss das zahlen?
 
Hallo!

Vor 3 Jahren wurde in meiner Wohnung aufgrund eines Schimmelbefalls das Badezimmerfenster augetauscht. Die Arbeiter hat der Vermieter geschickt. Für das vollständige Verkleiden war jedoch laut deren Aussagen jemand anderes zuständig. Dieser Jemand kam nur leider, selbst nach mehrmaligem Bescheidsagen beim Vermieter, nicht.
Seitdem blieb das Fenster unverkleidet, weil ich es satt hatte, meinem Vermieter hinterherzurennen. Nun ziehe ich aber zum 1. Juli aus und habe die Arbeiten ohne den Vermieter zu benachrichtigen verrichten lassen...

Meine Frage nun: Wer muss die Rechnung zahlen? Der Vermieter oder ich?

[Nachtrag: Ich musste damals schon aus mir unerklärlichen Gründen (Schimmelbefall wurde bereits vor meinem Einzug vom Vormieter gemeldet) die Hälfte des Fenstereinbaus zahlen.]

Regenmacher 05.05.2012 19:58

AW: "Liegengebliebene" Verkleidungsarbeiten verrichten lassen. Wer muss das zahlen?
 
Zitat:

Meine Frage nun: Wer muss die Rechnung zahlen? Der Vermieter oder ich?
Bei uns hier ist es so üblich, dass der, der die Musik bestellt, sie auch bezahlt.

Recht-Einfach 07.05.2012 22:11

AW: "Liegengebliebene" Verkleidungsarbeiten verrichten lassen. Wer muss das zahlen?
 
Wenn Sie den Schimmelbefall nicht verschuldet haben, aber trotzdem einen Anteil an der Rechnung übernahmen, können Sie ja vielleicht auf die Kulanz des Vermieters hoffen, dass er sich auch an denen von Ihnen beauftragten Arbeiten beteiligt.

Aber tun muss er das nicht! So leid wie es mir tut!


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