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kueroint 09.05.2012 16:51

Holzfensterrahmen streichen
 
Hallo, ich habe als Totallaie eine Frage. Ist Holzfensterrahmen streichen Mieter oder Vermietersache, wenn im Mietvertrag nach BGB nichts extra erwähnt wurde? Nach Aussage vom Vermieter werden die undichten Fenster bei Mieterwechsel ausgetauscht. Nur sagen kann er viel. Darum kann er immer noch darauf bestehen, daß wir die Fensterrahmen streichen, wenn es unsere Pflicht ist, da wir ausziehen. Vielen Dank für die Antworten im Voraus.

Regenmacher 09.05.2012 17:30

AW: Holzfensterrahmen streichen
 
Wenn Sie einen mündlichen oder schriftlichen Mietvertrag nach § 535 BGB haben, sollten Sie die Wohnung besenrein verlassen. Mehr ist nicht zu erledigen.

§ 535 BGB Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags


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