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JaneDoe 10.05.2012 15:19

Weiße Tür durch Holztür ausgetauscht!
 
Hallo zusammen,

bin ganz neu hier und hab leider nichts zu meinem Problem gefunden.
Kürzlich wurden bei mir Reparaturarbeiten an meiner Wohnzimmertür durchgeführt. Sie ließ sich nicht schließen, da einfach alles in der Wohnung schief ist. Also musste sie komplett ausgetauscht werden und neu angepasst werden.

Vorher war die Tür weiß gestrichen (auch schon bei der Wohnungsübergabe), jetzt wurde mir eine "nackte" Holztür eingebaut. Als ich die Hausverwaltung angerufen habe, um nach dem Maler zu fragen, wurde mir gesagt, dass das meine Aufgabe sei die Tür wieder weiß zu streichen und dass das im Mietvertrag geregelt ist, dass Malerarbeiten Sache des Mieters sind.

Gilt das aber auch dann, wenn Mängel an meiner Wohnung beseitigt werden und nur deswegen die Tür nicht mehr weiß ist??? Muss ich die Tür wirklich selbst und auf eigene Kosten streichen? Oder habe ich Anspruch darauf, dass die Tür von einem beauftragten Maler gestrichen wird? Ich konnte ja schließlich nichts dafür, dass die Tür sich nicht schließen ließ und eine neue rein musste.

Ich hoffe man kann mir helfen. Freue mich auf Antworten.

Liebe Grüße

Regenmacher 10.05.2012 15:51

AW: Weiße Tür durch Holztür ausgetauscht!
 
Lassen Sie sich von der Hausverwaltung nicht für dumm verkaufen. Wenn eine Reparatur der alten Tür nicht möglich war, dann muss die neue in Aussehen und Beschaffenheit der alten Tür entsprechen.

Fragen Sie in der Hausverwaltung, ob bei Erstbezug auch rohe Türen eingebaut werden, die dann der Mieter streichen muss?

JaneDoe 24.05.2012 17:29

AW: Weiße Tür durch Holztür ausgetauscht!
 
Vielen Dank für die Antwort. Und tut mir Leid für meine späte Antwort.

Gibt es denn zu dieser Sache ein Gesetz? Meine Hausverwaltung lässt da nicht mit sich reden. Immer wieder wird mir gesagt, dass Malerarbeiten laut Mietvertrag Sache des Mieters ist. Ich bin verzweifelt und leider in keinem Mieterbund, da ich noch nicht sehr lange hier wohne.

Regenmacher 24.05.2012 18:18

AW: Weiße Tür durch Holztür ausgetauscht!
 
Zitat:

Gibt es denn zu dieser Sache ein Gesetz?
Gesetz? Meinen Sie nicht auch, dass wir genügend Gesetze haben? Hier wird es auch kein Gesetz geben, dass es verbietet eine weiß lackierte Tür gegen eine unlackierte Tür zu tauschen.

Es gibt aber die Verpflichtung des Vermieters, beim Tausch von defekten Teilen für gleichwertigen Ersatz zu sorgen.

Ich würde die Sache anders anpacken und wegen des optischen Mangels, der ja vorhanden ist, die Miete nach Ankündigung um 5% zu mindern. Schreiben Sie das der Verwaltung und schicken sie den Brief per Einwurfeinschreiben.

Sie können sich ja in diesem Lexikon selbst auf die Suche machen, ob Sie etwas zu Ihrem Fall finden.

Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

JaneDoe 24.05.2012 18:58

AW: Weiße Tür durch Holztür ausgetauscht!
 
Viele solcher Fälle werden durch Gesetze geregelt. Dachte halt, es gäbe vielleicht solch eine Regelung, die besagt, dass nach der Reparatur des Mangels die Sache auch vom Aussehen, wie davor sein muss.

Dennoch danke für den Link. Werde mich da auch mal umschauen.

Man kann die Miete mindern wegen einem optischen Mangel? Das ist interessant und wusste ich gar nicht.


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