Herd defekt bei Auszug
Ich habe vor zwei Wochen meine Wohnungsabnahme gehabt und dabei hat meine Vermieterin den E-Herd (der bis dahin Einwandfrei funktionierte!!!) geöffnet. Dabei fiel die Glasscheibe heraus. Ausserdem befindet sich ein kleiner Riss im Kunststoff in der Innenverkleidung der Tür. Die Scheibe wurde wieder reingeklickt, aber sie meinte das dies überprüft und ggf. repariert werden müsste. Ich sagte darauf das ich keinesfalls einen neuen Herd bezahlen würde, höchstens für den Zeitwert aufkäme. Der Herd war bei meinem Einzug vor 15 Jahren neu.
Heute kam die Kautionsabrechnung und dort steht das die Reparatur lt. Hersteller etwa 150,00 Euro betragen wird. Nun habe ich die Fragen dazu: 1. Ist ein Herd nach 15 Jahren "abgewohnt"? 2. In meinem Mietvertrag ist eine Kleinreparaturklausel, fasst die? 3. Welche rechtlichen Grundlagen gibt es (mein Vermieter ist Rechtsanwalt)? Vielen Dank im voraus!! |
AW: Herd defekt bei Auszug
Zu 1. Wenn der Herd mitvermietet wurde, dann ist er so zu behandeln wie andere Dinge, die zur Wohnung gehören (Fenster, Türen, etc.)
Zu 2. Eine wirksam abgeschlossene Kleinreparaturklausel dürfte bei einer Reparaturhöhe von rund 75,- € pro Schaden liegen. Ist die Rechnung höher geht sie komplett zulasten des Vermieters. Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Mietrecht Zu 3. Siehe Link oben. Selbst wenn der Vermieter der Justizminister wäre, ändert sich nichts daran, dass ein Herd von 15 Jahren einen Zeitwert von 0,00 € hat. |
AW: Herd defekt bei Auszug
Hallo...vielen Dank erstmal für die Antwort...Ich hatte gegen die Kautionsabrechnung Widerspruch eingelegt und heute kam die Antwort. Meine Vermieterin besteht auf Begleichung der Rechnung da der defekt des Herdes kein Verschleiß wäre und auch keine Kleinreparatur.
Ich muß dazu sagen das die Scheibe herausfiel als meine Vermieterin den Herd geöffnet hat. Somit kann man mir ja wohl keinen Vorwurf machen da er bei mir immer Intakt war. Ich weiß grad gar nicht wie ich mich weiter Verhalten soll. |
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