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exult 02.07.2012 20:02

Vermieter verweigert Renovierungszuzahlung
 
Hallo an alle,

ich bräucht Auskunft darüber wie es um mein Recht steht in den folgenden Fall:

Bei Einzug in meine Wohnung (04/11) war in dem Flur und in der Küche ein abgenutzer (mit Rissen) Pvc Boden. Ich habe den Vermieter vor Abschluss des Mietvertrags gefragt, ob ich die Böden renovieren kann und wie es mit einem solchen Kostenzuschuss von seiner Seite aus aussieht. Er willigte mündlich ein, dass er bei Auszug unter der Bedingung, dass ich die Kassenzettel für alle Anschaffungen aufheben, mir anteilig in Absprache etwas dazugeben wird. Hierbei war ein Freund von mir anwesend, welcher mein Zeuge war. Nun ziehe ich aus und habe auch offiziell bereits gekündigt. Der Vermieter verweigert mir jeglichen Zuschuss. Er meinte, dass ich bei Einzug sagte, ich würde gerne einige Jahre in der Wohnung wohnen und wenn dies der Fall gewesen wäre, dann hätte man ja noch mal drüber reden können.
Ferner steht im Mietvertrag: "Der Vermieter hat die Wohnung, bis auf die Wände in der Küche, vollständig und fachgerecht renoviert."

Habe ich nun trotzdem ein recht darauf, einen Zuschuss von ihm zu verlangen. Ferner verlangt er nicht von mir, dass ich die Böden sowie das Küchenmodul inkl. Spüle und Arbeitsplatte entferne. Kann ich dies trotzdem machen ohne mit Konsequenzen zu rechnen?

Ich habe bereits schon eine andere Wohnung und würde gerne zum 1.8. aus dem Mietvertrag vorzeitig entlassen werden. Mein Vermieter hat eine Nachmieterin die er haben möchte, von dieser nun Abhängig ist, ob ich zum 1.8/ 1.9. aus dem Mietvertrag entlassen werden. Den Kontakt zur Nachmieterin verweigert er mir.Jetzt habe ich bedenken, inwiefern er, wenn ich mich querstelle, mir entgegenkommt aus dem Mietvertrag früher entlassen zu werden bzw. ich meine Kaution nicht zurück bekomme.

Über eine Rückmeldung wie es mit meinen rechtlichen Stand aussieht, freue ich mich!Danke!

Regenmacher 03.07.2012 08:25

AW: Vermieter verweigert Renovierungszuzahlung
 
Zitat:

Über eine Rückmeldung wie es mit meinen rechtlichen Stand aussieht, freue ich mich!Danke!
Diesen Status erfahren Sie nicht im Forum, dafür ist in der Regel ein Gericht zuständig.

Zitat:

Er willigte mündlich ein,
Das ersetzt keine schriftliche Vereinbarung, Sie müssten also Ihren Vermieter auf Zuzahlung verklagen.

Zitat:

Küchenmodul inkl. Spüle und Arbeitsplatte entferne.
Wenn diese Dinge Ihnen gehören, sollten Sie die auch entfernen. Ihr Vermieter hat ein Recht auf Rückbau.

Zitat:

ob ich zum 1.8/ 1.9. aus dem Mietvertrag entlassen werden.
Sie meinen 31.07./31.08., richtig? Ein Recht auf Stellung eines Nachmieters gibt es nicht. Ihre Frist von 3 Monaten lässt sich nicht verkürzen. Wenn Ihr Vermieter die Wohnung vorzeitig vermietet hat, erlischt auch Ihre Pflicht der Mietzahlung. Also abwarten.


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