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Nelson 14.07.2012 16:00

Wechsel der Wohnungstür unter schwierigen Vorraussetzungen
 
Das Haus, in dem die Wohnung ist, in der ich wohne, ist vor ca. 1/2 Jahr zwangsversteigert vorden und hat somit einen neuen Vermieter. Da sich der alte Vermieter um nichts mehr gekümmert hat, waren nur noch die Hälfte der Wohnungen vermietet und der Rest steht frei. Die Mietkosten für die freistehenden Wohnungen belaufen sich auf das doppelte pro Quadratmeter, anstelle der zur Zeit vermieteten. Nun versucht uns der Vermieter mit fahnenscheinigen Gründen zu kündigen und setzt uns "alte" Mieter unter Druck. Das äussert sich mit ständiges Abreissen der Namensschilder an Briefkasten und Klingel, sodass ich schon einigen Ärger mit an den Absender zurückgesendete Post hatte. Desweiteren hat er bereits zweimal meine Wohnungstür "sabotiert". Das sah so aus, dass er beim letzten mal weiches Plastik in mein Türschloß gesteckt hat, sodass ich fast nichtmehr in meine Wohnung kam. Nun ist hier seit einiger Zeit Permanentbaustelle im Hausflur. Im Zuge der renovierung möchte er nun die Wohnungstür auswechseln. Einen Zettel mit der Nachricht dazu stand heute an meiner Wohnungstür "Nächste Woche müssen die Handwerker meine Haustüren der Wohnungen austauschen. Die Termine werden kurzfristig gemacht. Keine schönen Grüsse: Der Vermieter." Ich vermute, dass er derzeit keine Ersatzschlüssel zu meiner Wohnung hat, nur wird er diese nach wechsel der Tür sicher haben. Da ich diesem Typen alles zutraue, denke ich, dass er wie er lustig ist die Wohnung betritt und wer weiss was anstellt.
Hat er das Recht die Tür auszuwechseln. Was kann ich tun, um mich zu schützen?

Regenmacher 14.07.2012 16:08

AW: Wechsel der Wohnungstür unter schwierigen Vorraussetzungen
 
Zitat:

Hat er das Recht die Tür auszuwechseln.
Dieses Recht hat er. Er hat aber kein Recht einen Schlüssel zu dem neuen Schloss einzubehalten. Machen Sie ihm unmissverständlich klar, dass er sämtliche Schlüssel zu übergeben hat.

Bei Baustellen im Haus, die zu Beeinträchtigungen führen, haben Sie das Recht der Mietminderung. Hier sollten Sie die kompetente Hilfe eines Anwalts für Mietrecht in Anspruch nehmen.

Nelson 14.07.2012 16:17

AW: Wechsel der Wohnungstür unter schwierigen Vorraussetzungen
 
Danke für die schnelle Antwort. Darf er dies so einfach kurzfristig entscheiden, quasi sobald seine Handwerker mit dem Hausflur fertig sind...denke ich, oder gibt es Fristen, die er einhalten muss. Ich glaube, dass ich mir dazu lieber einen Zeugen in die Wohnung laden würde.

Sange 15.07.2012 04:27

AW: Wechsel der Wohnungstür unter schwierigen Vorraussetzungen
 
Bei der Terminabsprache bezüglich der Handwerker, kommt es auch darauf an, ob Sie z.B. Berufstätig sind und aus anderen Gründen nicht täglich abkömmlich sind.
Eine Terminabsprache hat grundsätzlich 24 Stunden vorher zu erfolgen oder kann sich auch über mehrere Tage erstrecken.
Zu beachten ist noch, dass Terminabsprache nicht bedeutet, dass der Vermieter einen Termin nennt und der Mieter nur noch abnicken muss. Wenn der Termin nicht passt, dann sollte der Mieter Ausweichtermine nennen.

Das mit dem Zeugen ist eine gute Idee!;)

Generell ist der Mieter aber zur Duldung solcher Instandsetzungsmaßnahmen verpflichtet.


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