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justamp 09.05.2009 18:14

Kaputtes Dachfenster reparieren lassen vom Vermieter?
 
Hallo an Alle.
Ich hätte da ein paar Fragen an euch bezüglich meiner neuen Wohnung.
Als erstes ist mir aufgefallen, dass in meinem Schlafzimmer das Dachfenster auf einer Seite nicht richtig dicht ist. Das heißt es ist ein Spalt da, durch den man nach draußen ins Freie schauen kann. So nun meine Frage. Muss der Vermieter (ist eine Immobilienfirma) das Fenster ersetzen bzw. reparieren lassen? Und wenn nicht wäre das eine Wertminderung?
Das zweite wäre, dass an einer Wand (Rigips) beim drüberstreiche die alte Wandfarbe mit abging. Schaut echt furchtbar aus. Eigentlich müsste man die ganze Wand abschleifen und neu machen. Ist das jetzt meine Sache oder müsste sich da auch der Vermieter drum kümmern??

Vielen Dank schonmal für eure Antworten!!

mfG
Daniel

Recht-Einfach 11.05.2009 15:35

AW: Kaputtes Dachfenster reparieren lassen vom Vermieter?
 
Hallo justamp,

vorab würde ich mich mit jedem Problem, dass ich mit der Wohnung habe, schriftlich an den Vermieter wenden - ihm den Sachverhalt erläutern und um Beseitigung der Mängel bitten.

Zum Fenster:
Dieser Spalt stellt für mich einen Mangel dar, den der Vermieter zu beseitigen hat. Denn wenn ich das richtig verstehe, geht hier nicht nur Heizkraft verloren, es kann auch ggf. Feuchtigkeit eindringen und zur Schimmelbildung führen - dies stellt eine Gesundheitsgefährdung dar und sollte schnellstmöglich unterbunden werden.

Die Wand stellt dich meines Erachtens vor eine etwas schwierigere Aufgabe, denn als erste Frage gilt: Wer hat den Schaden verursacht?

Wurdest du denn gebeten die Wand zu streichen? Oder ist dies in Eigeninitiative geschehen?

Denn der Mieter hat sicher einen Anspruch auf die Bewohnbarkeit der Räume, dennoch muss auch hier ein wirtschaftlicher Aspekt berücksichtigt werden.

Ich kann den Schaden nun nicht beurteilen, aber die Frage ist: Ist ein Abschleifen der Wände wirklich notwendig oder kann das Ganze ggf. auch günstiger saniert werden? Wenn ja, dann kann es sich auch um eine Schönheitsreparatur handeln, die der Mieter zu tragen hat: hier gilt es die Regelungen im Mietvertrag zu überprüfen.

Als ersten Schritt würde ich dennoch die Mängel an den Vermieter weitergeben und um Behebung innerhalb einer angemessenen Frist bitten. Der Vermieter wird dir dann schon sagen, was er übernimmt und was nicht - und dann gilt es nochmalig mit ein paar mehr Details zu klären, ob er die Reparaturen übernehmen müsste oder nicht.

Solltest du noch ergänzende Informationen haben, so teile diese gerne mit.
Wir würden uns freuen, wenn du unser Mietrecht Forum weiter auf dem Laufenden hälst.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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