Renovierung bei Auszug
Ich habe meine Wohnung zum 30.11.2012 nach 3 Jahren und 2 Monaten Mietzeit gekündigt.
Meine Frage ist: Muss ich die Räume (3) die in hellen Pastellfarben gestrichen sind weiß streichen? Im Mietvertrag stehen nur die allgemeinen Renovierungsfristen und dass die Wohnung Besenrein übergeben werden muss. |
AW: Renovierung bei Auszug
Hallo,
in der Regel ist die Wohnung in dem Zustand abzugeben, wie Sie übernommen wurde. Dies bedeutet in 90% der Fälle "besenrein" und mit geweißten Wänden. Sprechen Sie doch einfach Ihren Vermieter an, was dieser dazu meint. Vielleicht sieht er in dem neuen Anstrich ja einen Mehrwert. Viel Erfolg, Mietrecht Einfach |
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