Defekter Einbauherd in Einbauküche
Hallo miteinader,
der Herd in der Küche (Einbauküche) ist durch einen el. Kurzschluss kaputt gegangen. Im Mietvertrag steht, dass die Einbauküche Eigentum des Vermieters ist. Des Weiteren steht im Mietvertag, dass der Vermieter keine Haftung für Schäden an den elektrischen Geräten in der Küche übernimmt. Es muss dazugesagt werden, dass der Einbauherd nun schon 10 Jahre alt ist (Aussage des Vermieters). Wer muss die Kosten für einen neuen Einbauherd übernehmen? Gruß Mica30 |
AW: Defekter Einbauherd in Einbauküche
Wenn die Einbauküche mitvermietet ist, dann ist es die Angelegenheit des Vermieters für den ordnungsgemäßen Gebrauch zu sorgen. Entweder Reparatur oder Austausch der defekten Geräte.
Ob sich der Vermieter mit der Klausel, dass er nicht für Schäden an den Elektrogeräten aufkommt, aus der Verantwortung schleichen kann, sollten Sie einen Anwalt für Mietrecht fragen. Das geht auch online. Z.B. hier: Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt |
AW: Defekter Einbauherd in Einbauküche
Zitat:
Wenn der Schaden allerdings durch den Mieter verursacht wurde, dann haftet natürlich auch der Mieter. Der Schaden wäre in Höhe des Zeitwertes zu ersetzen. |
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