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mica30 30.10.2012 18:44

Defekter Einbauherd in Einbauküche
 
Hallo miteinader,

der Herd in der Küche (Einbauküche) ist durch einen el. Kurzschluss kaputt gegangen. Im Mietvertrag steht, dass die Einbauküche Eigentum des Vermieters ist. Des Weiteren steht im Mietvertag, dass der Vermieter keine Haftung für Schäden an den elektrischen Geräten in der Küche übernimmt. Es muss dazugesagt werden, dass der Einbauherd nun schon 10 Jahre alt ist (Aussage des Vermieters).

Wer muss die Kosten für einen neuen Einbauherd übernehmen?

Gruß

Mica30

Regenmacher 31.10.2012 08:13

AW: Defekter Einbauherd in Einbauküche
 
Wenn die Einbauküche mitvermietet ist, dann ist es die Angelegenheit des Vermieters für den ordnungsgemäßen Gebrauch zu sorgen. Entweder Reparatur oder Austausch der defekten Geräte.

Ob sich der Vermieter mit der Klausel, dass er nicht für Schäden an den Elektrogeräten aufkommt, aus der Verantwortung schleichen kann, sollten Sie einen Anwalt für Mietrecht fragen. Das geht auch online. Z.B. hier:

Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt

Sange 01.11.2012 03:12

AW: Defekter Einbauherd in Einbauküche
 
Zitat:

§ 535 BGB
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

Der Vermieter kann die "angesprochene" Haftung nicht ausschließen.

Wenn der Schaden allerdings durch den Mieter verursacht wurde, dann haftet natürlich auch der Mieter. Der Schaden wäre in Höhe des Zeitwertes zu ersetzen.


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