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jimy1231 18.05.2009 10:28

Reperaturen - Umzugskosten vom Vermieter erstatten lassen?
 
Hallo,
ich habe gleich mehrere Probleme:
Wir sind vor einem Jahr im Juni in ein altes Bauernhaus eingezogen. das war unrenoviert. Wir bekamen für die Innenrenovierung jedoch alle Kosten von dem Vermieter zurückerstattet. In dem er uns monatlich von der Miete 200,- € für das Material und 100,- € für die Arbeit abzog. Insgesamt waren es mehr als 4.200,00 €. Der Abzug läuft noch bis August 2009.
Nur - jetzt geht es erst richtig los:
Der Vermieter möchte nun, nachdem wir die folgenden Schäden bei ihm angezeigt haben, dass wir das Haus auf unsere Kosten Modernisieren:
1. Fenster austauschen (26 Stück unterschiedlicher Grösse)
2. Nachtspeicherheizung austauschen ( 12 Heizkörper mit Asbest belastet und nicht mehr zu reparieren, da es die Firma MALAG seit 10 Jahren nicht mehr gibt)
3. Dach reparieren (regnet es rein)
4. Dämmung am Gebäude vornehmen
5. Dämmung im Gebäude vornehmen
Kosten des ganzen ca. 80.000,- € !!
Für das wollte er uns einen Abwohnvertrag anbieten. Also normale Miete zahlen und dann ableben. Mit ner festen Mietzeit.... aber keine Kostenbeteiligung des Vermieters. Den Vorschlag haben wir natürlich abgelehnt und uns an den Mieterschutzbund gewandt, der uns geraten hat Mietkürzung aufgrund der Schäden vorzunehmen und ihn auf die Verpflichtung der Reperatur hinzuweisen und ihm eine Frist zu setzen. Was wir auch getan haben.
Er meinte nur, er stecke keinen Groschen in dieses Haus !
Wie verhält sich das jetzt ? Ist der Vermieter verpflichtet, uns den Umzug in ein neues Haus zu zahlen, die Wohnungsbeschaffungskosten (Makler etc...) ?? Mussen wir das erst übers Gericht einklagen? Hat das eine Chance auf Erfolg ? Wir haben die Miete jetzt gekürzt...

Recht-Einfach 20.05.2009 16:21

AW: Reperaturen - Umzugskosten vom Vermieter erstatten lassen?
 
Hallo jimy.

Das ist natürlich ein starkes Stück, dass der Vermieter Euch die Modernisierung tragen lassen will. Da kann man ja fast selber für bauen.

Ob der Vermieter hier die Kosten für den Umzug zahlen muss ist davon abhängig, was im Mietvertrag geregelt wurde.

Ist hier etwas in Sachen Modernisierung eingetragen, die der Vermieter zu übernehmen hat?

Wenn nicht bleibt Euch meiner Ansicht nach nur die Mietminderung aufgrund der Mängel. Umzugskosten müssen nicht erstattet werden, da der Vermieter seinen (im Mietvertrag geregelten) Verpflichtungen nachgekommen ist, abgesehen von den Mängeln, für welche ein Abzug von der Miete vorgenommen wird.

Aber auch in Hinsicht dieser Frage würde ich mich ggf. noch einmal an den Mieterverein wenden. Vielleicht kennt dieser ein gesetzliches Schlupfloch, welches mir fremd ist?!

Für weitere Fragen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung.


Freundliche Grüße und viel Glück,


Mietrecht Einfach


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