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Mietmaus 17.11.2012 09:36

Reparatur elektrische Leitungen
 
Hallo User,

wohne seit 9 Jahren mit meiner Familie in einem alten Bauernhaus. Alle 3-6 Wochen geht eine Glübirne kaputt. Die Elektrik im Haus ist marode. Auf die Dauer geht das ins Geld und ist ärgerlich. Den Vermieter kümmert es nicht. Er sagt, daß das Haus keinen Überspannungsschutz habe und daß es einen solchen auch nicht gäbe?!
Muß der Vermieter die Leitungen in Stand setzen lassen und das selber bezahlen?
Bitte um Rat/ ähnliche Erfahrungen!
Danke

Die Mietmaus

Sange 17.11.2012 10:41

AW: Reparatur elektrische Leitungen
 
Siehe § 535 BGB! :)

§ 535 BGB - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags


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