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manfred 30.11.2012 15:18

Telefon- und DSL-Leitung
 
Hallo,

seit knapp über einem Jahr wohnen wir in einem Einfamilienmietshaus. Beim Einzugstermin war das Haus noch nicht vollständig fertiggestellt, es fehlte unter anderem eine Telefonleitung, die vom Keller ins Erdgeschoss führt. Der Vermieter sicherte uns eine schnelle Erledigung dieses Umstandes zu. Allerdings ist bis heute trotz zahlreicher Beschwerdemails und Gespräche nichts geschehen und auf Anfrage, einen Handwerker zu bestellen und dem Vermieter die Rechnung zukommen zu lassen reagierte er ablehnend und wies darauf hin, dass es sich nur um reines Entgegenkommen seinerseits handelte und er zu nichts gezwungen sei. Nun ist seit kurzem auch noch die Verbindung vom DSL-Splitter zum Router im Erdgeschoss defekt, die wir bereits nur provisorisch auf eigene Kosten ersetzt haben. Wie verhält es sich bei diesen beiden Sachlagen? Zählt die Erledigung zu den Pflichten des Vermieters, vor allem da er es im Falle der Telefonleitung bei Einzug zugesichert hat?
Wäre sehr dankbar, falls jemand Rat wüsste.

Vielen Dank, Manfred

Regenmacher 30.11.2012 17:22

AW: Telefon- und DSL-Leitung
 
Zitat:

Zählt die Erledigung zu den Pflichten des Vermieters,
Nein!

Zitat:

vor allem da er es im Falle der Telefonleitung bei Einzug zugesichert hat?
Nur wenn es im Mietvertrag oder anderweitig schriftlich zugesichert wurde.


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