Vertragsklausel Renovierungspflicht bei Auszug?
Ich würde gerne wissen, ob die folgende Klausel mich zur Renovierung bei Auszug verpflichtet.
#### § Schönheitsreparaturen 1. Der Mieter wird die Wohnung in renoviertem Zustand zurückgeben. #### Ich bin der Meinung nein, weil ich folgendes gelesen habe: Ergibt sich für Sie aus dem Vertrag eine Pflicht zur Renovierung bei Einzug, Auszug oder während der Mietzeit, die unabhängig vom Zustand der Wohnung ist, gilt die Klausel wahrscheinlich nicht. Wie sehen Sie das? |
AW: Vertragsklausel Renovierungspflicht bei Auszug?
Ich sehe, dass Sie wohl Recht haben! :)
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AW: Vertragsklausel Renovierungspflicht bei Auszug?
Besten Dank für die Antwort.
Hat evtl. noch ein weiterer Außenstehender eine Meinung zur Ausgangssituation? |
AW: Renovierungspflicht??
Zitat:
Eine Klausel wonach der Mieter bei Auszug, unabhängig von Wohndauer und tatsächlichem Renovierungsbedarf, renovieren muß/soll ist unwirksam. Das Mietrechtslexikon ist eine wahrer Fundus von Urteilen bzw. aktueller Rechtsprechnung. Einfach Stichwort Schönheitsreparaturen eingeben. |
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