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H19868 14.12.2012 14:26

Vertragsklausel Renovierungspflicht bei Auszug?
 
Ich würde gerne wissen, ob die folgende Klausel mich zur Renovierung bei Auszug verpflichtet.

####
§ Schönheitsreparaturen
1. Der Mieter wird die Wohnung in renoviertem Zustand zurückgeben.
####

Ich bin der Meinung nein, weil ich folgendes gelesen habe:
Ergibt sich für Sie aus dem Vertrag eine Pflicht zur Renovierung bei Einzug, Auszug oder während der Mietzeit, die unabhängig vom Zustand der Wohnung ist, gilt die Klausel wahrscheinlich nicht.

Wie sehen Sie das?

Sange 14.12.2012 19:20

AW: Vertragsklausel Renovierungspflicht bei Auszug?
 
Ich sehe, dass Sie wohl Recht haben! :)

H19868 15.12.2012 11:47

AW: Vertragsklausel Renovierungspflicht bei Auszug?
 
Besten Dank für die Antwort.

Hat evtl. noch ein weiterer Außenstehender eine Meinung zur Ausgangssituation?

anitari 15.12.2012 16:52

AW: Renovierungspflicht??
 
Zitat:

Hat evtl. noch ein weiterer Außenstehender eine Meinung zur Ausgangssituation?
Hat ein weiterer.

Eine Klausel wonach der Mieter bei Auszug, unabhängig von Wohndauer und tatsächlichem Renovierungsbedarf, renovieren muß/soll ist unwirksam.

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