Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber

Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber (https://www.forum-recht-einfach.de/)
-   Reparaturen und Modernisierung (https://www.forum-recht-einfach.de/reparaturen-und-modernisierung/)
-   -   Zusätzliche Renovierung trotz Übergabeprotokoll (https://www.forum-recht-einfach.de/reparaturen-und-modernisierung/zusaetzliche-renovierung-trotz-ubergabeprotokoll-1973.html)

freigeradeaus 24.12.2012 19:56

Zusätzliche Renovierung trotz Übergabeprotokoll
 
Bei Übergabe meiner Wohnung an die Nachmieterin wurde in Gegenwart des Vermieters ein Protokoll erstellt, in dem keine Mängel vermerkt waren, sowohl die Nachmieterin als auch ich unterschrieben dies. Der Vermieter sicherte mir zu, mir eine Abschrift hiervon zu machen und zuzusenden. Er tat dies auch 4 Tage später - aber ohne seine Unterschrift. Jetzt - 3 Wochen später, erhielt ich von ihm ein Schreiben mit einem von der Nachmieterin in meiner Abwesenheit erstellten " Übergabeprotokoll", in dem es von Mängeln nur so wimmelt: Flecken und Kratzer im Parkett, Lackschäden an Türen und Fußleisten,abblätternde Fliesen im Bad, Rost an den Heizkörpern, etc. . In meinem Mietvertrag steht, die Wohnung sei grundsätzlich renoviert zu übergeben. Ich habe sie von meinem Vorgänger,. leider ohne Protokoll, da Vermieter verreist war, schon genauso übernommen und nur 23 Monate dort gewohnt. Selber habe ich sie besenrein und frisch gestrichen übergeben. Sollte noch eine Renovierungsforderung auf mich zu kommen: muß ich darauf reagieren ?

Regenmacher 25.12.2012 09:46

AW: Zusätzliche Renovierung trotz Übergabeprotokoll
 
Zitat:

Der Vermieter sicherte mir zu, mir eine Abschrift hiervon zu machen und zuzusenden.
Fehler Nummer 1. Man verwendet Kopierpapier und hat ein zweites Exemplar sofort mit Unterschrift.

Zitat:

Flecken und Kratzer im Parkett, Lackschäden an Türen und Fußleisten,abblätternde Fliesen im Bad, Rost an den Heizkörpern, etc.
Dieses "Protokoll" dürfte irrelevant sein. Bei den geschilderten "Mängeln" handelt es sich nicht um verdeckte, sondern um sichtbare. Bei verdeckten Mängeln könnte der Vermieter eine Beseitigung verlangen, bei offensichtlichen Fehlern hätte er diese im Protokoll erwähnen müssen.

Zitat:

In meinem Mietvertrag steht, die Wohnung sei grundsätzlich renoviert zu übergeben.
Und diese Klausel ist so ungültig wie ein 250 Euro Schein.

Zitat:

Ich habe sie von meinem Vorgänger,. leider ohne Protokoll, da Vermieter verreist war, schon genauso übernommen und nur 23 Monate dort gewohnt.
Spielt überhaupt keine Rolle, was vor 23 Monaten war.

Sange 26.12.2012 17:04

AW: Zusätzliche Renovierung trotz Übergabeprotokoll
 
Was schon eigenartig wirkt ist, dass ein Übergabeprotokoll von Vor- und Nachmieter unterschrieben wird und der Vermieter sich da raus halten will. Der normale und richtige Weg wäre die Übergabe durch den Vormieter an den Vermieter gewesen.

Als Vorteil sehe ich aber an, dass durch dieses Protokoll dennoch der Zustand der Wohnung festgehalten wurde und von einem Zeugen (Nachmieter) die Mängelfreiheit bestätigt wurde.

Das Übernahmeprotokoll zwischen Nachmieter und Vermieter ist für den Vormieter bedeutungslos.

Abnutzungserscheinungen, die durch normales wohnen entstehen, liegen im Verantwortungsbereich des Vermieters.
Und die Endrenovierungsklausel, so wie sie beschrieben ist, ist unwirksam.

Wenn weiter nichts über Schönheitsreparaturen vereinbart war, dann hätte insgesamt die Wohnung "besenrein" übergeben werden können.

Mietervereine und Fachanwälte sollten hier nicht außer Acht gelassen werden.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:50 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1