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Maishörnchen 15.01.2013 07:59

Reparaturkosten verstopftes Wasserrohr
 
Hallo liebe Leser,
wir wohnen seit ca. einem Jahr erstmals zur Miete in einem EF-Haus. Von Beginn an lief das Wasser in der Küchenspüle nicht zügig ab, bis sich später regelmässig nach Inbetriebnahme der Spülmaschine das Schmutzwasser in der Spüle sammelte und es Stunden dauerte, bis dieses dann wieder abfloss. Nach Rücksprache mit unserem Vermieter wurde von ihm ein Klemptner bestellt, der daraufhin ein verstopftes Wasserrohr in den nur vom Vermieter genutzten Kellerräumen reparierte. Seitdem funktioniert zwar der Abfluss unserer Spüle
wieder, allerdings hat uns der Vermieter die Reparaturkosten i.H. von ca.
320,-- Euro im Rahmen der Nebenkostenabrechnung in Rechnung gestellt.
Meine Frage ist, ob dies rechtens ist. Darf uns der Vermieter solche Reparaturmassnahmen in Rechnung stellen?
Vielleicht weiss jemand in dieser Sache Rat? Vielen Dank im Voraus.

Sange 15.01.2013 12:31

AW: Reparaturkosten verstopftes Wasserrohr
 
Ganz eindeutig nein, dass darf er nicht.

Er müsste nachweisen, dass diese Verstopfung durch Sie hervorgerufen wurde. Die Rechtsprechung ist da eindeutig.

Notfalls übernehmen solche Kosten auch die Privathaftpflichtversicherungen.


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