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Hecke68 22.01.2013 16:09

Schönheitsreparaturen Hausflur
 
Der Vermieter verlangt vom Mieter regelmäßige Schönheitsreparaturen in der Wohnung. Aber der Hausflur ist schon seit Jahrzenten nicht gemalert wurden und kleinere Reparaturen, wie defektes Geländer und Stufen und beschädigte Wände werden auch nicht durchgeführt.
Kann man Schönheitsreparaturen dann nicht auch vom Vermieter verlangen?:confused:

Sange 22.01.2013 18:32

AW: Schönheitsreparaturen Hausflur
 
Nein, hier kann man keine Schönheitsreparaturen verlangen.

Aber wenn die Funktion z.B. der Treppe oder eines Geländers gestört ist, dann könnte man als Mieter eine Mietminderung durchführen.


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