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Tobi 22.01.2013 16:44

Reparatur einer Thermoscheibe
 
Hallo zusammen, bei mir in der Mietwohnung ist eine Thermoscheibe gesprungen. Mein Vermieter verlangt von mir die Reparatur, obwohl ich den Defekt nicht herbeigeführt habe.
Nun war heute der Schreiner/Glaser da und hat festgestellt, daß die Scheibe unsachgemäß eingebaut wurde (Ränder vernagelt) und da es sich hier um einen Holzrahmen handelt, arbeitet das Naturmaterial auch besonders bei Hitzeeinwirkung (diesen Sommer Temperatur auf der Terrasse 50,2 °C.)Mein Vermieter ist aber der
Meinung, daß eine Scheibe von innen nicht zerspringen kann. Gehören Fenster zum Gebäude und ist der Vermieter zur Reparatur verpflichtet?
Für eine baldige kompetente Antwort wäre ich sehr dankbar. Besten Gruß Tobi

Sange 25.01.2013 16:52

AW: Reparatur einer Thermoscheibe
 
Der Vermieter ist nach § 535 BGB zur Instandsetzung verpflichtet.
Siehe: § 535 BGB - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

Um es einfach darzustellen, wäre der Vermieter auch zur Zahlung verpflichtet es sei denn, er könnte beweisen, dass der Mieter der Verursacher des Schadens ist.

Dieser Schaden könnte nur über eine separate Glasversicherung (Mieter oder Vermieter) abgewickelt werden.

Eine Haftpflichtversicherung des Mieters würde hier nicht greifen, auch wenn er der Schädiger wäre.

Tobi 26.01.2013 13:06

AW: Reparatur einer Thermoscheibe
 
Hallo Herr/Frau Sange,
herzlichen Dank für die Antwort. Sie haben mir wirklich weitergeholfen, nun kann ich meinem Vermieter gegenüber kompetent auftreten. Die Eigentumswohnung gehört übrigens zu einer Eigentümergemeinschaft, die wohl auch für die Bezahlung der Reparatur der Thermoscheibe aus den Rücklagen zuständig ist, so dass mein Vermieter diese nicht allein zu bezahlen hat. Habe ich richtig gedacht?
Vielleicht können Sie mir darauf kurz antworten.
Ein schönes Wochenende wünscht Tobi :)

Sange 27.01.2013 09:37

AW: Reparatur einer Thermoscheibe
 
Da ich die Teilungserklärung nicht kenne, kann ich leider dazu auch nichts sagen. Aber die Möglichkeit, dass so geregelt ist, besteht.


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